Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
53 ausgehangen werden. Andere ebenso schädliche Missbräuche sind bei den Tertiaren- Orden, den sogenannten Gürtel-, Herz Jesu- und dergleichen Bruderschaften, als Ge- neralabsolutionen und Generalkommunionen, päpstliche Segen etc. etc. Den Ordina- riis ist diesfalls freie Hand gelassen, doch haben diese sie so viel als möglich zu behe- ben und sich des kräftigsten Beistandes seitens der Regierung versichert zu halten. Den Dominikanern zu Steyr erwuchs arge Verlegenheit, als im Jahr 1781 auf dem Jahrmarkt zu Gmunden zwei Hausierer angehalten wurden, welche mit Devotionalien handelten und aussagten, dass ihnen die Patres Dominikaner zu Steyr dem einen 100 Dutzend, dem andern 40 Dutzend Rosenkränze zum Verkauf geweiht und zur Beglau- bigung dessen gedruckte Atteste ausgestellt hätten. Der Prior Dr. Josef Steiner, zur Rechenschaft gezogen vom Kreishauptmann des Traunviertels mit Note vom 21. De- zember 1781, erklärte, die Krämer brächten öfter Rosenkränze zumWeihen, aber we- der für die Weihe, noch für die gedruckten Zettel hätten sie den Patres etwas zu zah- len. Dadurch, dass die Krämer für ihre Bemühung und Transportkosten beim Verkauf dieser geweihten Rosenkränze etwas weniges den Preis erhöhten, würde die Weihe nicht verkauft, sondern nur Bemühung und Unkosten vergütet; würden die Rosen- kränze wegen der Weihe teurer verkauft, so wäre das allerdings eine schwere Sünde der Simonie. Es sei daher schmerzlich zu vernehmen, dass die beiden Männer die Ro- senkränze teurer verkauft haben in Ansehung der hierauf erteilten Weihe, das sei aber gänzlich Schuld der Männer. Die Landeshauptmannschaft lässt den Dominikanern den Missbrauch, Rosen- kränze zu weihen, die dann verkauft werden sollen, und die Ausstellung von Zeugnis- sen sogleich durch das Kreisamt mit Zutuung des Dekanats Waizenkirchen abstellen und nachdrücklichst verweisen. Die Verbote hatten aber durchaus nicht den gewünschten Erfolg, sowenig wie die schon unter Maria Theresia eingeleiteten Verbote der Wallfahrten. Noch im Jahr 1784 erregte die Entrüstung der Regierung ein Minorit, der in Wels am Portiunkulafest „eine alberne Predigt" gehalten und gesagt hatte, dieser Ablass bedürfe keines placeti regii, weil Gott selbst schon diesen Ablass gegeben habe; „wel- ches doch eine offenbare Unwahrheit ist, worüber viele gelehrte Priester und andere bescheidene Männer zum gerechten Unwillen gereizt worden sind, sowie jene wohl- unterrichteten redlichen Katholiken sich billig geärgert haben, dass mit solchen Al- bernheiten statt mit lauteren evangelischen Wahrheiten die Köpfe der gemeinen Leute von einigen angefüllt werden." Die hohe Regierung zweifelt nicht an der „Tätig- keit und dem Eifer der Dechante, dass sie das Notwendige verfügen werden, damit unsere hierländigen zahlreichen Akatholischen nicht so viel Stoff mit derlei Fabeln und Albernheiten zu abwürdigenden Anmerkungen erhalten, und damit nicht unsere Reli- gion durch Idioten prostituiert werde." Es wird den Dechanten aufgetragen, von den Seelsorgern die Portiunkulapredigten unversehens abzufordern und mit den dekana- lischen Anmerkungen dem Kreisamt zu überreichen, wie denn der Dechant unter eins- tens noch beizusetzen hat, ob sich die Mönche bei ihm in Ansehung der Feierlichkeit, mit welcher hie und dort der Portiunkulatag gehalten worden, angefragt und zu dieser Feierungsart die Bewilligung erhalten haben.
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