Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
46 1781. 9. Die erste Prälatenwahl im Land ob der Enns unter Josef II. Das Reskript wurde veranlasst durch die im Stift Wilhering bevorstehende Prälaten- wahl. Am 23. Dezember 1780 war der Abt von Wilhering Alan Aichinger gestorben. An Sperrtaxe musste das Stift 382 fl. zahlen gegen frühere 125 fl. Die Inventurskom- mission war geschlossen, niemand dachte an etwas Widriges und die Kapitularen waren daran, durch eine Deputation den Konsens des Kaisers zur Prälatenwahl einzuholen, da erhielten sie unvermutet am 15. Jänner 1781 durch die Landeshauptmannschaft das Reskript vom 29. Dezember 1780. Der Prior nahm dagegen nicht bloß den Rechtsgrundsatz zu Hilfe, dass Gesetze sich nicht auf die Vergangenheit zurück erstrecken, sondern wies auch darauf hin, dass eine Abfassung derartiger Verzeichnisse viel Zeit kosten und die Prälatenwahl verzögern würde. Die bis dahin beobachtete Ordnung stützte sich zunächst auf den zwischen Kaiser Ru- dolf II. und dem Bischof Urban von Passau 6. Dezember 1592 zustande gekommenen Passau er Vertrag, kraft dessen Äbte und Pröpste von dem Kapitel der Stifte gewählt und unter dem Präsidio des bischöflichen Kommissärs in spiritualibus und der landesfürstli- chen Kommissäre in temporalibus eingesetzt werden sollten. War die Wahl von beiden Kommissären konfirmiert worden, dann wurde eine weitere Konfirmierung von Rom nicht angesucht, sondern die Installation von beiden Kommissären sogleich vorgenom- men. (Der Propst des Kollegiatstiftes Mattighofen, das den Charakter eines Stiftes nicht mehr hatte, sondern nur eine infulierte Pfarrei war, wurde vom Kaiser ernannt.) Nach Verordnung aus dem Jahr 1777 war die Wahltaxe dahin bestimmt: wenn von einer Präla- tenveränderung bis zur andern nicht 10 Jahre verflossen waren, so musste ein Viertel, wenn 10 bis 20 Jahre vergangen waren, ein Drittel, bei Veränderungen nach 20 bis 30 Jahren die Hälfte des Stiftsertrages als Installationstaxe bezahlt werden. Die Landeshauptmannschaft erklärte gegenüber dem Ansuchen des Priors von Wil- hering, es bei der kaiserlichen Verordnung vom 29. Dezember bewenden lassen zu müs- sen. Die Inventurskommission kam demnach wiederum nach Wilhering, alle Rechnungen aus den drei letzten Jahren mussten vorgelegt werden; weil aber die Pfarrvikare niemals eine Rechnung über ihre Stolbezüge an den Abt vorgelegt und noch weniger einen jährli- chen Tribut an das Stift gegeben hatten, so mussten über diesen Tatbestand P. Prior, P. Kämmerer und Hofrichter einen Revers ausstellen. Die neuerliche Kommission kostete dem Stift wieder 17 Dukaten. Nach einigen Tagen kam die Erlaubnis, dass zwei geistliche Deputierte des Stiftes (der Kämmerer und der Kellermeister) mit dem gewöhnlichen Empfehlungsschreiben der Lan- desstelle nachWien abgehen dürften. Sie traten am 29. Jänner die Reise an, am 29. Februar kamen sie zurück mit der erfreulichen Nachricht, dass die Abtwahl erlaubt worden sei. Nachdem am 12. Februar der schriftliche Hofkonsens eingelangt war, wurde die Abt- wahl auf den 22. Februar festgesetzt. Am 20. abends traf der Generalvikar des Ordens, Abt Alberich von Heiligenkreuz, in
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