Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

45 Josef II. Josef II. war Alleinherrscher. Er konnte viel verlieren, denn er besaß viel: die leidenschaftliche Liebe seiner Völker! und hochfliegende Ideale und die besten Absichten und —wer besäße sie nicht — Schwä- chen. 1780. 8. Die erste Gesetzgebung in pnblico-ecclesiasticis. Mit stürmischer Freiheitslust stürzte der junge Kaiser die noch bestehenden Schran- ken der Toleranz. Am 31. Dezember 1780 hob er die Religionskommissionen auf, die als Missionäre ausgesetzten Mönche sollten in ihre Klöster zurückkehren und die Bischöfe an ihrer statt Weltpriester als Lokalkapläne anstellen an Orten, wo die Entfernung von der Pfarrkirche es nötig erscheinen ließe. Am 20. März 1781 wurden die noch bestehenden weltlichen Religionskommissäre abgeschafft. In den ersten großartigen Umwälzungen zur Toleranz im ganzen Reich mit ihren über- raschenden Folgen, die selbst den Kaiser in äußerste Spannung und Aufregung versetzen mussten, zog ein Kloster im Land ob der Enns die Aufmerksamkeit Josefs II. in besonderer Angelegenheit auf sich und veranlasste eine Entscheidung, mit der bereits eine einschnei- dende Neuerung in der Klosterverwaltung eingeführt wurde. Unter dem 29. Dezember 1780 erging ein kaiserliches Reskript des Inhalts, dass die Landeshauptmannschaft künftighin bei vorkommenden Prälatenwahlen, wo für den Wahlkonsens eine nach den Einkünften abzumessende Taxe abgeheischt werde, nebst den gewöhnlichen Inventarien auch von allen und jeden Einflüssen des Stiftes, wes Na- mens sie immer sein mögen, sogar mit Einbegriff der jährlichen Stolgebühren auf den Pfarren nach drei- oder sechsjähriger Durchschnittsrechnung das genaueste Verzeichnis einsenden solle.

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