Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

30 Individuenwurde die Verpflegung gewährt und 4 fl. auf die Handmonatlich zur Bestreitung der übrigen Notdurften anticipando ausgezahlt. Die Regenten der Konvikte und Seminare, dann die Kirchenvorsteher und Sakristane verblieben in ihren Ämtern, ob sie nun in oder außer dem Haus sich befanden, übrigens ohne weitere Besoldung als die ihnen angewie- sene Pension oder Verpflegung, ebenso die Lehrer und Prediger; auch wurden sie belassen in der Vorstehung der Kongregationen und Bruderschaften. Die von der Regierungskommission zu Pulgarn und Ottensheim eingesetzten Beamten wurden sofort von Wien aus zurückgewiesen und die Verwaltung dem ehemaligen Proku- rator übertragen. Die Aufhebung in Steyr geschah durch den Kreishauptmann von Sonnenstein. Auch hier wurde dieWirtschaft dem früheren Prokurator von Wien aus aufgetragen. Die Aufhebung in Traunkirchen leitete der Kreishauptmann von Bartusca; hier verlie- ßen sämtliche Jesuiten das Kollegium. Die Besorgung der Wirtschaft wurde zwei belobten Laibrüdern unter der Direktion des dortigen Hofrichters übergeben. Wo die ehemaligen Jesuiten das Präsentationsrecht bei Pfarrbenefizien ausgeübt hat- ten jure dominii privati, hatte es in Hinkunft die k. k. Hofkammer auszuüben „als wohin deren Güter eingewidmet wurden“, das Präsentationsrecht aber, so irgendwo die Sozietät ex alieno titulo aut iure gehabt, wurde gleich andern landesfürstlichen Benefizien der böh- mischen und österreichischen Hofkanzlei überlassen. Die Mitglieder der Sozietät mussten befragt werden, ob sie einer Diözese schon zuge- schrieben seien, und sich erklären, in welche sie aufgenommen werden wollten, die Diöze- san-Ordinarien waren gehalten sie aufzunehmen; die zur Seelsorge Tauglichenmussten zu solcher sich verwenden lassen mit Genießung ihrer Pension, selbstverständlich soweit sie nicht anderwärts durch einBenefizium ihrenUnterhalt fanden; imwidrigen Fall sollte ihnen die Pension entzogen werden. Mit Verordnung vom 20. Juli 1782 wurde vorgeschrieben alle Exjesuiten zu prüfen hin- sichtlich der Studien, um sie zu künftigen Besetzungen der Pfarren heranziehen zu können; die zur Seelsorge Untauglichen sollten nach Antrag der Regierung dd. Linz 12. April 1783 in ein Defizientenhaus untergebracht werden, weil aber ein solches in der Diözese nicht be- stehe, den vermöglichen Stiften zugewiesen werden; dadurch erspare der Exjesuitenfond; die Seelsorge in Linz würde bei der Menge anderer Klöster und Priester nicht leiden, die Aushilfe ander akademischen (Exjesuiten-)Kirche sei ganz unnötig und besser dürfte es sein der studierenden Jugend statt der üblichen Kongregationsexhorten einen gründlicheren Unterricht zu geben. Das Vermögen der aufgehobenen Sozietät wurde zur Gründung eines „Studienfonds" verwendet. Davon wurden an die Fonds anderer Kronländer namhafte Beträge überlassen; so an den steiermärkischen und tirolischen Fond. Die ordentliche Buchführung hierüber im Land ob der Enns begann erst mit 1. Novem- ber 1785. Von diesem Tag an bis zum 30. Juni 1790 wurden zu Gunsten des böhmischen Exjesuitenfonds aus dem obderennsischen abgeschrieben 23.000 fl., die jener an diesen schuldig gewordenwar; für ihn bezahlt (Nov. 1788) 85.901 fl. 30 kr., die er an das nordische Stift, beziehungsweise an den Stipendiatfond, und (30. April 1788) 23.250 fl., die er an die

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2