Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

29 Aus der Reihe dieser Klöster mussten die Jesuiten scheiden infolge des Aufhebungsbre- ves Klemens' XIV. vom 21. Juli 1773. Der Befehl zur Aufhebung der Jesuiten in Österreich erging am 10. September 1773. In Linz erfolgte die Aufhebung am 16. September durch den Landrat und Kanzleidirek- tor Karl Thomas Boussart Edlen von Sonnenfeldunter Intervention des Dechants und Stadt- pfarrers von Linz Johann Michael Posch als fürstbischöflichen Kommissärs. Um2 Uhr nachmittags begab sich die Kommission ins Kollegiumder Jesuiten. Als testes waren anwesend Josef Tosch, cooperator primarius in Linz, und Johann Hueber. Der lan- desfürstliche Kommissär hielt die erste Anrede und eröffnete den Befehl Ihrer Majestät zur Exekution der päpstlichen Bulle. Der Dechant veröffentlichte nun die Bulle nach einer kur- zen lateinischen Erinnerung des ihm vom Bischof zu Passau gemachten Kommissionsauf- trages, indemer dieBulle durch Tosch verlesen ließ; der landeshauptschaftliche Aktuar ver- las zum Schluss die clausula des placetum regium; dann führte der bischöfliche Kommissär den Patres zu Gemüte, wie sie als gehorsame Söhne des päpstlichen Stuhles diese Bulle zu verehren hätten, und dass nunmehr durch selbe die Sozietät gänzlich suspendiert sei; in- zwischen habe ihn der bischöfliche Herr Ordinarius zum Superior des hiesigen Kollegiums ernannt. Den Laienbrüdern teilte er in deutscher Sprache mit, dass sie nunmehr von ihrem Gelübde losgelöst seien, so dass sie in einen andern Orden eintreten oder in der Welt ihren weiteren Unterhalt suchen könnten; er zweifle nicht, dass selbe durch den angewöhnten guten Lebenswandel ihren Nächsten zum guten Beispiel dienen würden. Endlich versi- cherte der landesfürstliche Kommissär die ganze Versammlung des Allerhöchsten landes- fürstlichen Schutzes und Gnade, wenn sie nämlich als getreue Diener der Kirche und des Staates sich aufführenwerden und begann, nachdem der bischöfliche Kommissär sich ent- fernt hatte, mit der Versieglung. Am17. und 18. September wurde mit der Inventur vorge- gangen. Sodann begab sich die landesfürstliche Kommission auf die Herrschaft Pulgarn; hier wurde demAusschuss der Untertanen, der aus 18 Bauern bestand, der höchste Befehl vorgetragen, zufolge welchem die Kommission die sämtlichen Güter der ehemaligen Sozi- etät im Allerhöchsten Namen in Possess zu nehmen hätte, die Untertanen wurden ihres Gelübdes an die frühere Herrschaft entlassen und dann die Schlossbeamten im Namen Ih- rer Majestät ins Gelübde genommen, die Untertanen zum schuldigen Gehorsam an den angestellten Beamten angewiesen; daraus wurde inventarisiert. Am 21. September begab sich zu gleichem Zweck die Kommission nach Ottensheim; der Ausschuss der Untertanen bestand hier aus 11 Bauern und 4 Ratsfreunden des Marktes Ottensheim. Am 22. Septem- ber wurde mit der Inventarisierung in Linz fortgefahren und diese am 23. geschlossen. Novize war keiner vorhanden. Die Magistri wurden, weil sie sogleich den weltlichen Stand angetreten hatten, ohne ferneren Unterhaltsbeitrag entlassen, die Laienbrüder mit einem solchen von 48 fl. (auf drei Monate je 16 fl.); fünf Laienbrüder blieben im Kollegium zurück, um dieWirtschaft fortzuführen. Patres in höherenWeihenwaren 30 imKollegium; bis auf weiteres erhielten sie einen monatlichen Verpflegsbeitrag; außerdemwar einer als Missionar zu Marchtrenk exponiert mit einem Gehalt per 300 fl. aus dem Religionsfond; der Regens und Subregens imNordico und der Regens imSeminar bezogen ihrenUnterhalt aus den betreffenden Häusern; der Subregens im Seminar war Magister gewesen und aus- getreten. Schließlich blieben noch acht decrepiti im Kollegium. Den im Haus gebliebenen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2