Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
28 Die Wahl wurde gehalten am 19. April 1758, erwählt wurde mit Stimmenmehrheit die 40 Jahre alte aus Hafnerzell gebürtige Maria Kajetana Augustin mit Rücksicht da- rauf, dass ihre leiblichen Brüder und Schwestern meistenteils haussässige Bürgers- leute im Land waren, und dass sie nicht nur der administratio in temporalibus ad intra beigegeben war, sondern auch schon 19 Jahre lang das Amt einer Kastnerin im Kloster versehen hatte. Das Übergabsinventar zeigte Schulden herein 10.649 fl., Schulden hinaus 31.851 fl. 44 kr. Im Jahr 1765 kam das Stift in die Administration des Abtes von Baumgartenberg Euge- nius; weiters wurde zum Administrator bestellt der Propst von St. Florian Matthäus II. Die- ser bat 1771 um ein unverzinsliches Darlehen von 30.000 fl. aus dem Wiener Windhagi- schen Alumnatskapital. Die Kaiserin wies ihn mit diesem ganz unstatthaften Begehren ab und verbat jede derartige weitere Behelligung; anderseits wurde der Propst wegen Wirt- schaftsverbesserungen belobt, aber schärfstens beauftragt dafür zu sorgen, dass, wie schon am 13. August 1749 und 28. Jänner 1764 wiederholt befohlen worden war, die Zahl der Klosterfrauen unter 20 herabgemindert werde. Aus der Supplik hatte man ersehen, dass in Windhag 28 Klosterfrauen lebten. Es durfte also keine Kandidatin mehr aufgenom- men werden. Das Elend hörte nicht auf; das gleiche Ansinnen um ein Darlehen aus dem Wiener Windhager Kapital stellte ein Jahr später die Priorin: sie wurde abgewiesen. Unter dem 23. Oktober 1773 erging ein Normale: „Nachdem zeithero mehrere Fälle in den k. k. Erblanden sich ergaben, wo ein so anderes vermögliches und wohlbemitteltes Frauenkloster in gänzlichen Verfall darum geraten sind, weil sie einerseits mit ihrem Ver- mögen sehr unwirtschaftlich gebahrt, anderseits auf eine ihren Einkünftenunangemessene und jene ihrer ersten Stiftung weit übersteigende Anzahl sich vermehrt haben, als hätte Ihre Majestät, um den weiteren Verfall der Frauenstifte in Ihren Erblanden zu verhindern, befohlen, dass künftig von keinem Frauenkloster ohne Vorwissen und Consens der Landes- stelle ein Aktivkapital aufgekündet, viel weniger ein Passivum contrahiert, weder auch No- vizen aufgenommen werden sollen." Inzwischen war es dem Propst gelungen den jährlichen Abgang bis auf 4—500 fl. her- abzumindern. Wiederholt machte er Vorstellungen gegen die aufgetragenen Veräußerun- gen der Realitäten und bat endlich dringend um Enthebung von der Administration. Seine Bitte wurde gewährt (10. Februar 1775) und die Administration dem Prälaten von Baum- gartenberg Christian III. aufgetragen. Schließlich hatten auch die oftmaligen Bitten umUnterstützung aus demWiener-Kapi- tal Erfolg: es wurden vier Jahresraten zu 500 fl. bewilligt (1779), „umden gänzlichen Verfall des Klosters zu verhüten". Die Aufnahme von Novizen wurde auch 1779 noch untersagt. Die Priorin starb am 27. Dezember 1780. Die Landesstelle beantragte eine Neu- wahl nicht zu gestatten, bis nicht nach dem Wirtschaftssystem vom 24. Juli 1779 eine merkliche Besserung eingetreten sein werde, woran die Regierung nicht zweifelte, da bereits der jährliche Empfang mit 13.000 fl. 46 kr., die Ausgaben mit 12.355 fl. 53 kr. 2 ₰ ausgewiesen wurden.
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