Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

525 Mappierungskommission und die Kanzleien der Grundsteuer-Regulierungs-Provin- zialkommission, dazu auch eine Beamtenwohnung; das Militärdepot kam hinaus; dann wurden wieder einige Lokalitäten durch Übersetzung des Steuerdeparte- ments in das Regierungsgebäude frei, die Mappierungskommission nahm umso- mehr in Anspruch. Im Juni 1831 sollte das Kloster ein Magazin für viele hundert Proviantfässer abgeben, der Prior sträubte sich dagegen. Im Juli desselben Jahres wurde im Karmelitenkloster Kommission gehalten, um zu ermitteln, ob nicht darin die Erziehungsinstitute der Militärknaben unterge- bracht werden könnten, da deren am äußersten Ende der Vorstadt Neuhäusel ge- legene Gebäude zu Spitälern gerichtet werden sollten für jene Personen, welche während des bevorstehenden Linzer Jahrmarktes vor: der Brechruhr oder anderen bedenklich scheinenden Krankheiten befallen würden. Der Prior wies den Kommis- sionsbeschluss, der auf vollkommene Eignung des Klosters zu gedachtem Zweck lautete, kräftigst zurück: alles Eigentumsrecht würde aufhören, jedes Privathaus wäre geradeso disponibel; viel geeigneter als das Kloster wären die Säle, Apparte- ments und Höfe im landständischen Theatergebäude (heutzutage: Redoutensäle, Kasino), „denn man ist doch geneigt zu hoffen, dass im Fall eines solchen Drangsals — des Ausbruchs der Cholera — die Bewohner der Stadt nicht geneigt wären, ihre Pfarrseelsorger auszutreiben und Komödien zu spielen und Bälle zu geben". Der Konvent hatte in Erfahrung gebracht, dass es sich um Zuweisung der Erzie- hungshäuser zum Militärspital im Stockhof und daher um bleibende Unterbrin- gung der Soldatenkinder im Karmelitenkloster handle. Im Oktober 1831 wurde wiederum der Antrag auf Unterbringung der Pfarr- schule ins Kloster gestellt. Es gelang dem Prior dies abzuwenden. Einen Wendepunkt in der Pfarrangelegenheit bedeutete die kaiserliche Ent- schließung vom 2. April 1832, „dass in Hinkunft jede Vereinigung eines Kanonika- tes mit einer Kuratpfründe, wenn letztere nicht an derselben Domkirche besteht und sie nicht vermieden werden kann, oder wenn sie auf einer Stiftung beruht, insoweit es nicht schon geschehen ist, mittels kirchlicher Dispens bewirkt, und dass dafür gesorgt werde, dass die bisher bestandene Verbindung der Kanonikate mit Pfarreyen anderer Kirchen außerhalb der Kathedrale gänzlich aufhöre". Der Kaiser bewilligt „zu diesem Ende in jenen Fällen, wo auf andere Art, z. B. durch Überweisung solcher Pfarren an das dabei befindliche Kloster der Kapuziner und Karmeliten in Linz, keine Vorsorge getroffen werden kann, die Anweisung der er- forderlichen Kongrua oder Kanonikatspräbende auf den hiezu berufenen Fond". Bei den Kapuzinern wurde diese kaiserliche Verfügung praktisch erst 1851 (S. 524) nach dem Tod des Domherrn Treiblmayr, bei den Karmeliten wurden nach dem am 29. März 1833 erfolgten Tod des Pfarrers Domherrn Haslinger die Prioren als „Pfarrvikare" bestellt. Jedoch gegen eine förmliche Inkorporierung sprach sich das Ordinariat und das Gutachten der Regierung aus, die nachfolgende Hofent- schließung nahm von der „eingeleiteten und gut bestellten Versetzung" der Pfarre Kenntnis (15. Juni 1835).

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2