Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

524 mit den Erben jener (20—30) Bürger, die nicht unterschrieben haben? Wenn auch eine derartig schwierige Verwicklung noch als ein Nachwehen vom Josefinischen Klostersturm sich in die Gegenwart herüberzieht, so kann doch die- ser nicht als die nächste notwendige Ursache hievon bezeichnet werden. Dagegen stehen noch heutzutage in unmittelbarer Folge aus dem Josefini- schen Klostersturm die beiden Linzer Pfarren zu St. Josef und St. Matthias in merk- würdigster Verfassung da. Bis 1851 waren Domherren Pfarrer bei St. Matthias, die Kapuziner waren Ko- operatoren; 1799 kam zum ersten Mal ein Weltpriester als Kooperator an die Pfarre, 1813 erscheint auch als Kooperator-Senior ein Weltpriester und von da ab kein Kapuziner mehr als Kooperator bis 1833, von 1834 ab nur noch solche. Das Kapuzinerkloster litt unter der Bewohnung durch Weltpriester mit ihren Dienstbo- ten sehr. Vom Jahr 1851 ab wurde kein Pfarrer mehr ernannt, die Verwaltung der Pfarre provisorisch den Guardianen übertragen. Nicht weniger hatte das Karmelitenkloster zu leiden. Die Geschichte von den Klöstern nach Josefs Tod hat fast nur das totale Ende der einzelnen erzählt und die Geschicke der Klostergüter bis in die Gegenwart. Das Karmeliterkloster zu Linz in seinem Fortbestand nach Josef, in seinem Elend und allmähligen Sinken durch mehr als ein halbes Jahrhundert gibt ein klas- sisches Bild eines „Josefinischen Klosters". Nicht bloß der Pfarrer war einquartiert, auch Zinsparteien, ein Teil des Klosters musste als Militärdepot abgelassen werden und die Regierung dachte wohl auch noch die letzten Mönche hinauszuschaffen und in das Kloster eine Schule unterzu- bringen und die Landesbaudirektion (Wohnungen für die Beamten?) Als Kaiser Franz am 23. Juni 1820 das Kloster besuchte, sollen die begleitenden Beamten schon einen Riss für die Umgestaltung mitgebracht haben, um ihn vorzu- legen, falls der Kaiser eine darauf bezügliche Frage stellte. Dieser aber, sehr huld- voll gegen die Karmeliter, fragte den Prior, wie viele ihrer im Kloster seien; und als ihm geantwortet wurde: „5 Patres und 2 Laien, für zwei sind wir bei der Regierung eingekommen, worauf aber noch kein Bescheid erfolgte", sprach der Kaiser: „wa- rum nicht? ich habe es nicht verboten, sie können aufnehmen wie sie wollen"; und hierauf zum Landespräsidenten: „was ist das? Ihr habt mich anders berichtet und nur von 2 oder 3 Karmeliten gesprochen; das geschieht doch nicht, was Ihr wollt." Als der Kaiser das Kloster durch die Kirche verließ, eilte der Pfarrer Domherr Has- linger herbei und begann die Karmeliter: der Huld des Kaisers anzuempfehlen; der Kaiser schnitt ihm die Rede ab mit den Worten: „Die Karmeliter: bedürfen keiner Empfehlung, sie sind schon empfohlen." Mit Hofkanzleidekret vorn 4. Oktober 1822 wurde auf Grund kaiserlicher Ent- schließung vorn 1. September befohlen, dass jene Ordenshäuser, derer: Beibehal- tung bestimmt war, womöglich vor: allen nicht dahin gehörigen in sie gelegten An- stalten befreit und ganz dem betreffenden Orden eingeräumt werden. Nichtsdestoweniger wurden in das Karmelitenkloster eingemietet mit wieder- holten Kontrakten vom Jahr 1824 ab das Archiv der obderennsischen

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