Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

522 unübersteigliche Hindernisse entgegen stehen würden, nur die Besetzung von 8 Lehrstellen (wie sie solche bei Einführung des neuen Gymnasialstatuts inne hat- ten), während für die übrigen freie Konkurrenz offen bliebe. In mehrmaligen Zusammentretungen der Stiftsvorsteher unter der Leitung des Propstes von St. Florian Mayr entschied man sich für die Übernahme des ganzen Gymnasiums. Die Konferenz der Bischöfe in Wien 1856 aber knüpfte ihre Einwilligung an die Bedingung, dass die Gymnasialprofessoren aus den Stiften ein Kommunitätsleben führen; auf diese Bedingung hätten sich die oberösterreichischen Stifte einlassen können, da ihre Häuser in Linz eine vita communis den Geistlichen gleichen oder verwandten Ordens ermöglicht hätten. Als aber die Bischöfe zuletzt die Bedingung stellten, dass in Hinkunft eine Lehranstalt nur durch Angehörige eines Ordens übernommen werden dürfe, erklärten die Stiftsvorsteher dazu sich außerstand, zumal es sich nicht um ein Gymnasium im Kloster, sondern außerhalb ihrer Klöster in Linz handelte. In dieser Zeit geschah auch die apostolische Visitation der Klöster (S. 526). Der Visitator des Stiftes St. Florian Bischof Rudigier erlaubte, dass dieses Stift mit Bei- hilfe von Wilhering oder Schlägl das Gymnasium unter gewissen Bedingungen übernehme. Man hatte das Übereinkommen getroffen, der Abschluss stand bevor, als Propst Mayr auf der Reise in Rom 1858 starb. Sein Nachfolger Jodok Stülz erklärte sich zur Übernahme des Linzer Gymnasi- ums bereit, jedoch nur im Verein mit Wilhering und Schlägl und unter der Bedin- gung approbierte Lehramtskandidaten auch aus anderen Stiften aufnehmen zu dürfen (1859). Die Vollmacht des apostolischen Visitators aber war inzwischen er- loschen, man wendete sich um Erlaubnis unmittelbar nach Rom, und als diese zur gemeinschaftlichen Besetzung durch die Stifte Florian, Wilhering und Schlägl kam, 1860, war das Ministerium für Kultus und Unterricht aufgelöst, seine Agenden dem Staatsministerium überwiesen, in dem ein eigener Unterrichtsrat konstituiert wurde. Vom 6. bis 12. April 1861 tagte in Linz der erste verfassungsmäßige Landtag hauptsächlich zur Wahl in den Reichstag, dessen beide Häuser am 1. Mai 1861 er- öffnet wurden. In diesen Vertretungskörpern wurde nun die Linzer Gymnasialfrage zur Erörterung gebracht und auch in der Presse: in Oberösterreich war es beson- ders der „Welser Anzeiger", welcher gegen die „Vermönchung des Linzer Gymna- siums" eiferte im Sinne der Wiener „Presse". Über den Majoritätsbeschluss in der Sitzung des oberösterreichischen Land- tags vom 28. März 1863: „Das k. k. Staatsministerium, und zwar ohne Präjudiz et- waiger Ansprüche des Landes auf den Studienfond . . . dringendst zu ersuchen, mit der definitiven Organisation des Linzer Gymnasiums nach der Kategorie eines Staatsgymnasiums I. Klasse vorzugehen und den projektierten Bau des Gymnasial- gebäudes noch in diesem Jahr in Angriff zu nehmen", erging die allerhöchste Ent- schließung vom 15. Juni 1863, womit das Linzer Gymnasium als ein Staatsgymna- sium I. Klasse erklärt wurde, an welchem die Lehrstellen im Weg freier Konkurrenz

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