Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
27 zwei politischen Stünden im Land unter der Enns dem niederösterreichischen Land- recht zu präsentieren. Doch damit ist bereits der Geschichte des Klosters Windhag vorgegriffen worden. Die Tochter des Windhagers fand das alte Schloss, das ihr als Kloster eingeräumt worden war, nach dem Tod ihres Vaters zu klein und unbequem; das Kloster sollte von 12 Chorfrauen, auf die es der Windhager gestiftet hatte, auf 34 Chorfrauen und 7 Laischwestern gebracht werden. Das neue Schloss war zum neuen Kloster nicht zu ver- wenden; es sollte auch von ihm her nie dem Kloster unruhige Nachbarschaft befürch- tet werden und so wurde das herrliche Schloss, das kaum 30 Jahre bestanden hatte, niedergerissen und mit dem Material auf einem (dem Schloss) gegenüberliegenden Hügel, wo der zierliche Hofgarten sich befand, das neue Kloster erbaut; am 15. April 1681 wurde der erste Spatenstich getan, 1685 der Grundstein zur neuen Klosterkirche gelegt, am 15. August 1689 bezog die Priorin mit 14 Chorfrauen und 5 Laienschwestern das Kloster; am 6. Oktober 1693 wurde die Klosterkirche konsekriert. Die Nonnen nahmen dann auch junge Mädchen zur Erziehung an, welche selbst einst Klosterfrauen werden wollten. Im alten Schloss bekamen nun die Klosterbeamten Wohnung. Das Schloß Pragthal, dessen Erhaltung viel Unkosten verursacht hatte, war auch von der Priorin abgebrochen und das Steinmaterial zum Bau des neuen Klosters ver- wendet worden. Im Jahr 1700 starb die erste Priorin. Das Kloster ging rasch dem Verfall entgegen. Die am 20. Juni 1717 gewählte Priorin Maria Konstanza Schmidbauerin von Manst- orff hatte hohen Alters wegen im Jahr 1751 resigniert, am 24. Juli 1752 um 12 Uhr nachts starb sie. Die administratio ad intra war der Maria Alberta Heubergerin von Heuberg als Vikarin übertragen, 2 Chorfrauen waren ihr beigegeben worden; ad extra wurde eine Oberinspektion bestellt. Für das Kloster war schon 1751 ein Schuldentilgungssystem festgesetzt worden. Zu einer Neuwahl der Priorin ließ die Kaiserin nicht schreiten, ob- wohl die Oberinspektion eine solche befürwortet hatte. Man dachte schon daran die Nonnen in andere Klöster zu verteilen. Im Jahr 1757 wagten die Schwestern das Ansu- chen um die Wahl einer Priorin zu erneuern: es würde nicht eine einzige Person zur Be- dienung der Priorin verwendet, daher die Kosten für das Stift nicht erhöht werden; die Klosterdisziplin aber würde unter einer beständigen ordentlichen Priorin gewinnen. Die Landeshauptmannschaft gibt wiederholt ihr Gutachten für eineWahl ab: die Uneinigkei- ten, welche eine administratio ad intra mit sich brächte, gäbe den Wirtschaftsbeamten Gelegenheit zu profitieren und so litten auch die Temporalien. Das Stift könnte einen Aufschwung sich nur erhoffen durch Überkommung einer und anderer mehr bemittel- ten Kandidatin; keine wohlhabendere Person aber würde in ein Stift eintreten, welches kein gewisses Oberhaupt hätte und unter einer Administration stünde. So bewilligt denn die Kaiserin die Wahl gegen dem, dass die Priorin weder für sich noch mit Einwilligung der Schwestern neue Schulden zumachen befugt sei, sondern nach demZahlungssystem sich verhalte, über ihre Wirtschaft die dreimaligen Monatsextrakte und die alljährliche Hauptrechnung bei der Repräsentation und Kammer erlege und keine Novizin auf- nehme, bis nicht die Zahl auf zwölf reduziert sein werde (25. Februar 1758).
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