Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
510 zu Linz. In dem ehemaligen Klosterhof steht jetzt auch das Postamt. Der ganze Komplex der Stiftsgebäude und Gärten ist mit einer 2 Meter (früher 3 bis 4 Meter) hohen, 1/2 Meter breiten Mauer umfangen, innerhalb welcher auch der Pfarrgarten und der Friedhof gelegen sind. Der Meierhof und das Dienerhaus sind verkauft. Von den früheren Schlosstei- chen sind 3 durch den gegenwärtigen Forstmeister Greinöcker wiederhergestellt, Spuren der einstigen prächtigen Wasserleitung in das wasserarme Windhag wurden 1906 aufgedeckt. Das ehemalige Beichtvaterhaus ist Pfarrhof; Stall und Holzhütte beim Pfarrhof — das einstige Portiunkulakirchlein. Die Grundmauern der abgebrochenen Peterskirche geben Keller ab für ein am Wald einsam gelegenes Gasthaus, das ehemalige Stiftsbräuhaus. Vom gewesenen wunderherrlichen „neuen Schloss" ist keine Spur sichtbar, den Standplatz kann man in einer Wiese sich denken. Eine malerische Ruine ist der Rest vom „alten Schloss", dem ersten Kloster Windhag. In das frühere Dominikanerkloster zu Münzbach war das Siechenhaus der Stadt Linz übersetzt worden. 1842 wollte der Linzer Magistrat das Gebäude um 3200 fl. kaufen; es wurde nicht genehmigt. 1844 wurde zu überlegen gegeben, ob nicht die Veräußerung des Gebäudes zu Münzbach für den Religionsfond vorteilhafter wäre als die bisherige Verwendungs- art. Der Kreisingenieur des Mühlviertels schützt das Gebäude mit Einschluss der Pfar- rhoflokalitäten auf 4000 fl., ohne diese auf 3000 fl. K. M. und beantragt für das ganze Gebäude einen Mietzins von 250 fl., von 200 fl. ohne Pfarrhoflokalitäten. Die Repa- raturen in den von der Siechenanstalt benützten Ubikationen veranschlagt er auf jährlich 60—70 fl. Vom Magistrat Linz war das ganze Gebäude auf 3000, ohne Pfarrerwohnung auf 2000 fl. geschätzt, zur Behebung der bestehenden Baugebrechen ein Erfordernis von 7676 fl. K. M. und nach geschehener Ausbesserung für jährliche Reparaturen 110 fl. K. M. berechnet worden. Übrigens erklärte sich der Magistrat und der bürgerliche Ausschuss gegen den Ankauf des Gebäudes für den Siechenfond wegen Unzuläng- lichkeit desselben, da einen Abgang vorschriftsmäßig die Stadt Linz zu decken hätte. Im Jahr 1848 wurde von der Regierung die neuerliche Einvernehmung des ver- größerten Bürgerausschusses und des Magistrates Linz beschlossen darüber, ob sie das Gebäude im dermaligen Zustand um 3000 fl. oder doch wenigstens um 2000 fl. kaufen, wenn nicht, wie viel jährlichen Mietzins sie geben und auf welchen Zeitraum sie mieten wollten, und endlich, wohin im Fall anderweitigen Verkaufes die Siechen- anstalt käme. Die Stadt erklärte, ans keinen Fall das Gebäude zu dem bezeichneten Preis kaufen, aber von 1848 an auf 10 Jahre um 280 fl. mieten zu wollen, wobei je- doch der Religionsfond die nach dem bürgerlichen Gesetzbuch dem Eigentümer ob- liegenden Baureparaturen zu bestreiten Hütte. Allenfalls würde die Siechenanstalt in das Schloss zu Freistadt übersetzt werden, wo sie um 360 fl. jährlichen Mietzins
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