Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

509 müssen; nur für casus fortuiti majores kommt der Religionsfond auf. Das Domkapitel verpflichtet sich jährlich am 4. Oktober ein feierliches Amt für den Stifter Kaiser Franz und seine Nachfolger zu halten und die Privatmesse eines jeden einzelnen Dornherrn an dem bestimmten Tag in derselben Intention lesen zu lassen . 71 Das jährlich abzuliefernde Pauschquantum beträgt gegenwärtig 5600 K. Von den vielen Veränderungen, die im Lauf der Jahre an den Dotationsgütern durch Kauf und Verkauf vorkamen, sollen nur die allerwichtigsten angeführt werden. Der Sitz der Domkapitlischen Forst- und Domänenverwaltung wurde Windhag bei Perg. Der verloren gegangene Akt mit der Hofentschließung vom 7. April 1809 (S. 484) wurde nach mühseligem Suchen 1825 gefunden und nun lehnte das Domkapitel die Übernahme des Gebäudes zu den angetragenen Bedingungen ab. 9. Juli 1826 stellte die Regierung den Antrag das Klostergebäude in 5 Abteilungen samt zugemessenen Gartenparzellen lizitando hintanzugeben, auch das Dienerhaus samt Gründen (1 53/64 Joch 1 Kl.). (Der Diener war im Schloss untergebracht und erhielt Entschädigung mit einem Krautacker und Küchengarten.) Der Antrag wurde genehmigt mit der Bedingung, dass das Domkapitel keinen Anspruch auf den Dach- boden zur Getreideaufschüttung erhebe. Heutzutage nehmen die Domherren ihr Absteigquartier im ehemaligen Hofricht- erhaus, in welchem der Forstmeister seine Amtswohnung hat. Das Domkapitlische Verwaltungspersonal besteht außer dem Forstmeister noch in einem Forstwart zu Windhag, zwei Forstwarten, einem Heger und einem Prakti- kanten zu Waldhausen, einem Forstwart in St. Thomas am Blasenstein. Das ehemalige Stiftsgebäude ist heutzutage in folgende Häuser und Trakte zer- rissen: An die Kirche, und zwar an den Kreuz- (und Gruft-)Gang angebaut ist die Schule, man kann vom Kirchendachboden auf den der Schule hinübergelangen; mit anderen Teilen des Stiftes steht die Schule nicht in Verbindung. Schräg gegenüber der „neuen", fast an diese anstoßend steht die „alte Schule", jetzt Gemeindehaus, und daran im Winkel anstoßend das Haus des Kaufmanns Aistleitner der neuen Schule gerade gegenüber. Der ehemalige Haupttrakt des Klosters mit der Wohnung der Priorin, den Zellen der Nonnen, dem Refektorium ist Eigentum zum größeren Teil des Oberstabsarztes i. P. Dr. Hölscher, zum Teil (Gasthaus) der Maria Rab. Die 3 Stein- büsten, welche einst vor dem Hauptportal standen, darstellend den Stifter, seine Ge- mahlin und seine Tochter, die erste Priorin von Windhag, befinden sich im Museum 71 Mit Widmungsurkunde dd. Linz 24. Juni 1899 und (über Ermächtigung des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht dd. 27. Februar 1901 erfolgter) stiftungsbehördlicher Genehmigung der k. k. Statthalterei dd. 13. März 1901 wurde von Bischof Franz Maria Doppelbauer ein 8. Kanonikat gegründet mit 70.000 Kronen in Schuldverschreibungen der einheitlichen Staats- schuld; es ist freier bischöflicher Verleihung. Der Inhaber dieser Pfründe „Marien-Kanonikus" in den kirchlichen Rechten und Pflichten, auch in Chorkleidung und Insignien (abgesehen von den bildlichen Darstellungen des Kreuzes) den Kanonikern kaiserlicher Ernennung gleichgehal- ten, steht diesen in der Rangordnung nach und ist lediglich auf den Zinsengenuss von 70.000 Kronen beschränkt, von allen ordentlichen und außerordentlichen Einkünften der landesfürst- lichen Kapitelsdotation und von jedem Einfluss auf deren Verwaltung ausgeschlossen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2