Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
507 sich für kompetent, der oberste Gerichtshof erklärte es für inkompetent. Am 2. Juli 1876 trat der Verwaltungsgerichtshof ins Leben, auf den schon das Reichsgericht in feiner Entscheidung hingewiesen hatte; auch dieser sah sich nicht in der Lage in die Beurteilung des Ministerialerlasses einzugehen. Die Sache des Bischofs kam auch im Abgeordnetenhaus immer wieder zur Spra- che, selbstverständlich ohne Erfolg, solange die politischen Gegner des Bischofs in der Majorität waren. Ja das Haus nahm sogar den Antrag des Finanzausschusses vom 10. Juni 1871 an, dass die Regierung aufgefordert werde dem Bischof die Tempora- lien zu sperren, wenn er „seinen staatsgefährlichen Widerstand gegen die Schulge- setze fortsetzt und auch den Klerus zum Widerstande nötigt". Endlich erlangten die Konservativen im Abgeordnetenhaus die Majorität. Der salzburgische Abgeordnete Oberlandesgerichtsrat Lienbacher griff in der Sitzung am 20. April 1880 den Erlass des Kultusministeriums in den schärfsten Ausdrucken an und die Regierung wurde ausgefordert das Resultat einer eingehenden Prüfung des Rechtsanspruches des Bischofs „im nächstjährigen Budget zum Ausdruck zu brin- gen". Die gegnerische Partei bereitete die möglichsten Schwierigkeiten. Aus Grund der allerhöchsten Entschließung vom 25. August 1882 und des Finanz- gesetzes für das Verwaltungsjahr 1883 wurden die landtäflichen Güter Garsten und Gleink vom 1. Jänner 1883 ab für immerwährende Zeiten als Realdotation in den Benefizialbesitz des Linzer Bistums überlassen ohne Verpflichtung zur Abfuhr eines Überschusses an den Religionsfond und zu einer Ergänzung seitens des Fonds. Der Bischof übernahm die Besoldung des Beamtenpersonales und die mit der Vertretung des Stiftes Kremsmünster vorbehaltlich der staatlichen Genehmigung zu vereinba- renden jährlichen Ratenzahlungen für den Bischofhof (S. 272). Die Übergabe der Dotationsgüter erfolgte vom 12. bis 14. Juli 1883 seitens der k. k. Forst- und Domänendirektion Gmunden, welche die Verwaltung seit 1. Jänner 1870 geführt hatte. Die zur Gutmachung übergebene Silberrente per 522.935 fl. wurde auf das Bistum vinkuliert und der Fruchtgenuss an Garsten und Gleink für das Bistum in der Landtafel eingetragen, im Possess angeschrieben blieb der Religions- fond. Das Patronatsrecht an den einst den Stiften Garsten und Gleink inkorporierten Pfarren steht dem bischöflichen Dotationsfond zu. Die Kirche zu Garsten soll durch Senkung der Fundamente gefährdet sein. Sie dürfte die schönste Stiftskirche im Land sein, gewiss ist sie vor allem dadurch ausge- zeichnet, dass in ihr Meisterwerke verschiedener Künstler konkurrieren: jedes Altar- bild stammt von einem anderen Meister; zur Anfertigung des Hochaltarbildes (Mariä Himmelfahrt) berief Abt Anselm I. den berühmten Frans van Neue aus Antwerpen; für die Seitenaltäre malten im Auftrag des genannten Abtes: Sandrart den hl. Bene- dikt (der Kops ist von ungemeiner Schönheit), Turriani eine Muttergottes, mit einem Antlitz voll lieblichster Zartheit, Petrus Strudel, ein Schüler des Venezianers Loth und Vorsteher der Wiener Akademie, die hl. Kunigunde, Reselfeld den hl. Berthold, Jo- hann Andreas Wolf in München den Tod des hl. Josef, ein Bild, das die bisher genann- ten Meisterwerke an Wirkung vielleicht noch übertrifft.
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