Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

506 Kloster genommenwerden kann, ist zwischen Schule undOberförsterwohnung der Pfarr- hof untergebracht (früher Pflegerwohnung). Über einen großen Hof gelangt man zum Gasttrakt mit einer jetzt bischöflichen Hauskapelle und zum Eingang in das nach Osten gelegene, im Norden an die Kirche stoßende bischöfliche Absteigquartier (Prälatur). Hin- ter dem Gasttrakt liegt der innere Hof, imWesten und Norden und teilweise auch imOs- ten umgeben von den Klostertrakten der Salesianerinnen, imOsten dann weiter von der Pfarrkirche mit einer der bischöflichen Wohnung in einem kleinen Hof anliegenden Ka- pelle, und endlich abgeschlossen durch ein an den Gasttrakt reichendes Gebäude, in wel- chem der Klosterspiritual wohnt (gegenüber der eben erwähnten Kapelle). Bischof Gregorius Thomas Ziegler wollte die Realdotation aufgeben und die Do- tation in Bargeld bekommen. Die Regierung ging nicht darauf ein. Dagegen nahm sie die Realdotation dem Nachfolger des Bischofs Ziegler, dem ehrw. Diener Gottes Franz Josef Rudigier trotz dessen standhafter Gegenwehr. Rudigier, vom Kaiser Franz Josef I. zum Bischof von Linz ernannt dd. Berlin 19. Dezember 1852, inthronisiert am 12. Juni 1853, erhielt die Dotation mit Garsten und Gleink laut Ministerialerlasses dd. 2. November 1853 so, dass ihm das Erträgnis der Güter voll und ganz gehörte, er alle Lasten, auch die Besoldung des Konsistorialkanzlei-Personales zu tragen hatte ohne jeden Anspruch an den Religionsfond aus welchem Grund oder Titel immer, woge- gen er aber auch von der Abfuhr eines Erträgnis-Überschusses an den Religionsfond befreit sein sollte. Mit kaiserlicher Entschließung dd. 19. August 1861 wurde die Ausfertigung eines Stiftbriefes über die Realdotation des Linzer Bistums verschoben bis nach Regelung der Patronatsverhältnisse an den ehemals zu Garsten und Gleink gehörigen Pfarren und bis nach Ausgleichung mit dem Stift Kremsmünster über den Bischofhof; dabei wurde ausdrücklich hinzugefügt, dass „zur Realdotation des Bistumes Linz die Religi- onsfondsgüter Garsten und Gleink in ihrem dermaligen Bestände gewidmet blei- ben". Die meisten Obligationen wurden als Dotationsvermögen des Bistums Linz vin- kuliert, nicht auf den Religionsfond. Am 8. März 1869 forderte das Abgeordnetenhaus die Regierung auf die Güter Garsten und Gleink dem Bischof von Linz gegen Anweisung der normalmäßigen Do- tation per 12.600 fl. Ö. W. gänzlich abzunehmen. Das Herrenhaus stimmte dieser Resolution nicht zu, sondern forderte das Kultusministerium auf das Rechtsverhält- nis einer genauen Prüfung zu unterziehen. Nichtsdestoweniger erneuerte mit Erfolg das Abgeordnetenhaus seine Resolution; mit Entschließung vom 25. September 1869 geruhte Se. Majestät zu gestatten, dass zur Hebung der Erträgnisse des Religi- onsfonds die Dotation des Bistums Linz vom Verwaltungsjahr 1870 angefangen auf das in der Errichtungs-Urkunde dieses Bistums festgestellte Maß zurückgeführt werde (Ministerialerlass dd. 28. September 1869). Die Übernahmekommission begann am 27. Dezember 1869. Die Gerichte, die der Bischof anrief: das Reichsgericht, welches der Kaiser selbst dem Bischof als jene Rechtsbehörde nannte, an welche er sich wegen Wiedererlan- gung der Realdotation wenden könnte, das Kreisgericht Steyr, in dessen Sprengel die Dotationsgüter liegen, erklärten sich für inkompetent; das Landesgericht Linz hielt

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