Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
502 die Sache noch durch gütliche Unterhandlung zu Ende und Österreich in den Besitz der erwähnten Landstriche (14. April 1816). Dem Stift Reichersberg wurde über wiederholtes Bitten eine Prälatenwahl ge- stattet (Hofkanzleidekret vom 19. September 1816). Das Inventar wies 83.763 fl. 37 1/2 kr. W. W. und 502.737 fl. R. W. aus, die Besit- zungen in Niederösterreich nicht eingerechnet; die Aktivkapitalien betrugen 74.914 fl. 4 kr. 1 ₰ , die Passiven 14.588 fl. 22 kr. 1 ₰ , die Aktivrückstände 97.952 fl. 35 kr., die Bilanz 29.000 fl. jährliche Renten, 18.500 fl. Ausgaben; zum Meierhof gehörten 230 Joch Äcker, 173 Joch Wiesen, 243 Joch Waldungen; Getreide- und Kucheldienste wurden noch von den Untertanen geleistet. Die Wahl fiel am 17. Februar 1817 auf Petrus Schmid, Stiftspfarrer in Bromberg, Niederösterreich. Im Staatsvertrag zwischen Österreich und Bayern war dem Fürsten Wrede der ungeschmälerte Besitz aller Rechte und Titel auf die ihm durch Frankreich übergebe- nen Güter zugesichert worden. Fürst Wrede verlangte die Intabulierung auf die bezeichneten Güter, erlangte diese aber nicht für die beiden Traunkirchnerischen Ämter Inner- und Außerhaus- ruck; auch nicht für die Untertanen zu Garsten, auf welche das Kloster zu Garsten angeschrieben wurde, und nicht für die Parzellen von Marsbach, Ranariedl, Pürn- stein, St. Nikola und Sierning, auf welche der Allerhöchste Hof eingetragen wurde. Denn nach Hofdekret vom 4. Juni 1825 wurden alle Besitzer landtäflicher Realitäten, deren Besitztitel in der Landtafel noch nicht eingetragen war, im Edikt vom 5. August 1826 aufgefordert ihre Besitztitel binnen 3 Monaten zur Einverleibung vorzulegen, mit dem Anhang, dass solange dies nicht geschehe, die bisher in der Landtafel ein- geschriebenen Besitzer als noch bestehend angesehen werden und die neuen Besit- zer alle daraus entstehenden Nachteile sich selbst zuzuschreiben haben. Eine Anmel- dung des Fürsten Wrede aber erfolgte nicht. Und somit blieb der Allerhöchste Hof im Besitz dieser Parzellen, bis endlich auf Grund der von der k. k. oberösterreichi- schen Landesregierung am 6. April 1842 ausgefertigten Aufsandungsurkunde das Ei- gentumsrecht auf die bezeichneten Parzellen zugunsten des Karl Philipp Fürst von Wrede einverleibt und dann infolge Einantwortungsurkunde Karl Theodor Fürst von Wrede darauf intabuliert wurde. Inzwischen waren auch mehrere zur Herrschaft Engelszell gehörige Parzellen durch die Staatsgüterveräußerungs-Hofkommission für den Religionsfond verkauft worden. So wurden an den Fürsten Wrede selbst nach mehreren fruchtlosen Feilbie- tungen Parzellen um das Meistgebot von 14.775 fl. 6 kr. hintangegeben (31. Jänner 1826); am 29. Februar 1837 eine Parzelle an den Postmeister zu Lambach Edlen von Fernstem um 30.800 fl. Der Wrede'sche Besitz im Land ob der Enns ging nach dem Tod des Fürsten Karl Philipp (1838) an seinen Sohn Karl Theodor über. Dieser veräußerte viel davon. Nur Mondsee ist im Besitz der Wrede'schen Familie geblieben. Nach dem Tod der Fürstin Ignazia geb. von Mack kam der Besitz an deren Tochter Helene verwitwete Gräfin Almeida.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2