Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

501 wurde er mit den hl. Sterbesakramenten versehen! 1816 wurden die noch lebenden Schärdinger Kapuziner, 1 Priester, 2 Laien- brüder, nach Salzburg weiter geschafft, damit sie mit Salzburg wieder an Öster- reich und somit in ihre Provinz kämen. Das Klostergebäude wurde Fronfeste, die Kircheneinrichtung in die aus ihrer Zerstörung (durch die Beschießung der Stadt 1809) wieder erstandene Pfarrkir- che übertragen. Die ehemalige Kapuzinerkirche wurde nie exsekriert; das Sanctissimum blieb in ihr aufbewahrt, an Sonn- und Feiertagen wird nachmittags Segenandacht ge- halten; auch sind in ihr einige neuere Stiftmessen zu persolvieren; besonders zelebrieren dort gern Priester, welche die Kur in der nächstgelegenen Wasser- Heilanstalt des Arztes Ebenhecht gebrauchen. Die Kirche ist im Besitz der Stadtgemeinde. Klostergebäude und -Garten sind Staatseigentum. Der ehemalige Zellentrakt ist als Arrest verwendet, das Bibliotheksgebäude wurde 1851 zu einem Gerichts- gebäude adaptiert, in welchem Schwurgerichtsverhandlungen abgehalten wer- den sollten. Seit 1868 ist das k. k. Bezirksgericht darin untergebracht. Die Benüt- zung des ehemaligen Klostergartens ist dem jeweiligen Bezirksrichter vorbehal- ten, ein kleiner Teil zur Fronfeste gehörig. Den königlich bayrischen Feldmarschall und Staatsminister Karl Philipp Fürst von Wrede entlohnte Napoleon durch Verleihung des französischen Reichsgrafen-Titels, zu dessen Dotation er ihmmit Urkunde dd. Paris 27. August 1810 verlieh: 1. die Herr- schaft Mondsee; 2. die Herrschaft Suben; 3. die Parzellen a) der ehemaligen Religi- onsfondsherrschaft Engelszell, b) der Herrschaft Marsbach, c) der Herrschaft Ranariedl, d) der Herrschaft St. Nikola, e) der Herrschaft Pürnstein, f) der Herrschaft Sierning, g) der Herrschaft Garsten, h) der Herrschaft Traunkirchen, i) des Dominiums Weiberau, welche durch die infolge des Friedens vom 14. Oktober 1809 gezogene neue Demarkationslinie an Frankreich abgetreten worden sind, und zwar so, dass die sub 3) aufgeführten Parzellen mit der Herrschaft und dem Rentamt Engelszell ver- mengt, somit der auf die bezeichnete Weise zusammengesetzte Körper nur eine Be- sitzung, nämlich die Herrschaft Engelszell bilden sollte. Mit für Frankreich vorbehaltener Oberlehensherrlichkeit über die so zusammen- gesetzte Herrschaft Engelszell, über Suben und Mondsee wurden das Inn- und Haus- ruckviertel samt Salzburg an Bayern abgetreten; dieses gelangte durch den Pariser Traktat vom 30. Mai 1814 auch zur Oberherrlichkeit über die Wrede'schen Dotati- onsgüter, verzichtete aber darauf zugunsten des Fürsten unter dem 20. Februar 1815. Durch den Wiener Kongress erhielt Österreich das Inn- und Hausruckviertel wie- der zurück. Bayern aber verzögerte die Rückgabe, so dass zu Beginn des Jahres 1816 bereits ein österreichisches Armeekorps gegen Bayern ausgestellt wurde. Doch kam

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