Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

490 Der Unterhaltsbetrag darf den einzelnen Geistlichen im Kloster nicht mehr auf die Hand gegeben werden, auf dass diese ihre Bedürfnisse, als Kleidung, Kost, Beheizung, selbst bestreiten sollen; sie sind vielmehr alle wie ehe, und be- vor als die Fassionen entstanden sind, nicht nach diesen, sondern nach ihrem Institut in Gemeinschaft zu verpflegen. Bei der Verordnung vom März 1772 verbleibt es, dass an inkorporierten Pfar- ren mindestens 3 Geistliche ausgesetzt sein müssen. „Endlich sind die auf den Pfarren des Kollegial-Stifts Spital herrschen sollen- den Gebrechen von dem Ordinariate zu untersuchen und abzustellen und dem Referenten Eibel die in Bezug auf das ganze Klosterregulierungsgeschäft ge- machten äußerst unschicksamen Anträge in meinem Namen ernstgemessen aus- zustellen." „Aber auch diese Anstalten und Anordnungen ... so zweckmäßig sie auch ... die so sehnlichst gewünschte Wiederherstellung der seit 20 Jahren in Verfall ge- rathenen klösterlichen Disciplin und Ordnung zuverlässig bewirken können, wer- den doch immer fruchtlos sein, wenn nicht die Ordensvorsteher selbst aufrichtig und getreulich mitwirken." Die Oberen sollen „für ihre Person keinen übertrie- benen Aufwand machen und da sie bloß Sachwalter der ihnen anvertrauten Stif- ter und Klöster sind, in keiner wichtigen Sache etwas unternehmen, ohne die frömmsten und einsichtsvollsten Ordensbrüder darüber zu Rathe gezogen zu ha- ben, damit sie wider jeden Vorwurf der Übelgesinnten, deren es fast in jeder Gemeinde gibt, durch eigenes Bewusstsein und das Zeugnis anderer in jedem Falle gesichert sind". Auf Grund des den Klöstern so günstigen Handbilletts vom 25. März 1802 suchten noch einmal die ehemaligen Garstner Benediktiner ihr Stift wieder auf- leben zu machen. Ein einziger, Johann Nep. Plank, hatte die Bittschrift nicht unterzeichnet. Sein Vater war Stiftsviolinist und Schulmeister in Garsten gewesen. P. Johann pendelte beständig zwischen Pension und Anstellung hin und her. 1802 hatte er sich im Stiftsgebäude zu Garsten im „Bädel" (Baderstube zu ebener Erde) einge- nistet; nach 2 Jahren verließ er es wieder. Die Besorgung des Ansuchens wurde vorzüglich dem Josef Wenger (S. 306) übertragen, der sich dazumal (nach vielem Wechsel des Aufenthaltes) in Wien befand (zuerst im Schottenkloster, dann bei Verwandten). „Sowohl das längere Zandern mit Einreichung der Bittschrift als auch der schwülstige und beißende Styl dieser in Wien verfassten oratorischen Bittschrift selbst, um von der Entgegenwirkung unserer noch beim Brett sitzenden alten hohen Gegner gar nichts zu melden, mögen zum größten Teil auch diesmal wie- derum unsere religiösen Bemühungen und Hoffnungen vereitelt haben. Und wie, wenn es halt der Herr, welcher unsere Schicksale lenkt, selbst auch viel- leicht noch nicht haben wollte?!" (P. Koch.) Die Abweisung des Gesuches der Garstner Geistlichen erfolgte unter

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