Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

487 (1838). Durch Versteigerung kam das Haus 1839 an den Grafen Julius Gilleis, 1842 an die Gräfin Sophie Gilleis, am 2. Februar 1858 an den M. E. Dombauverein in Linz um 20.000 fl. Seit 1891 befindet sich darin ein vom Bischof gegründetes Konvikt für Schüler verschiedener Lehranstalten in Linz. Auch für die bischöfliche Dotation wurde das Jahr 1800 ein kritisches: die Wälder der Herrschaft Mondsee sollten für das Salzkammergut erworben wer- den. Es gab 3 Arten von Waldungen: reservierte Waldungen, woraus die einge- forsteten Untertanen ihre Hausnotdurft an Holz jeder Gattung erhielten gegen einen Kreuzer für den Stamm an die Herrschaftskasse, alles übrige Holz daraus musste zum Salzoberamt abgeführt werden; nicht reservierte, woraus die Untertanen gleichfalls gegen einen Kreuzer per Stamm ihren Holzbedarf erhielten, für das übrige musste das Salzkammergut ein mäßiges durch Vertrag festgesetztes Stockgeld zahlen an die Herrschaft Mondsee, 15 kr. für den Stamm; endlich die Herrenhölzer, aus welchen den Untertanen im Notfall das Holz abgereicht wurde gegen Bezahlung eines höheren Stockgeldes. Die Untertanenhölzer kamen, weil erbrechtsweise den Untertanengütern zugeteilt, als ein Privateigentum nicht in Betracht. Als Untertanen des Salzkammergutes hätten die Mondseeischen Un- tertanen Anspruch bekommen auf Steuerbefreiung und unentgeltlichen Salzbe- zug, ihr Holz aber ausschließlich dem Salzkammergut abführen müssen. Dabei würde das Ärar an Ristgeldern allein 10.000 fl. und durch unentgeltliche Abgabe von ungefähr 500 Zentnern Salz n 7 fl. 3500 fl. verloren haben; das Forsterträgnis aber war nur auf 101 fl. 2 kr. angeschlagen. Der Bischof erklärte sich schließlich bereit die sogenannten Herrenhölzer zu überlassen, wobei aber der eigene Bedarf der Herrschaft und der Untertanen gesichert werden müsste; im Übrigen verlangte er bei der Herrschaft Mondsee belassen zu werden, die er im Sommer durch 6 Wochen hindurch als Residenz benützte, auch um von da aus die entfernten Pfarren der Diözese zu visitieren. Die Regierung war dafür, wenn es das Beste des Staates erfordere, dass die Herrschaft um 87.500 fl. an das Ärar verkauft werde, sonst aber für die Annahme des bischöflichen Antrages, solange bis der Bischof mit Tod abginge oder auf ein anderes Bistum versetzt würde. Durch kaiserliche Entschließung wurde der An- trag des Bischofs genehmigt (Wien 11. März 1803) und dem Bischof und Religi- onsfond eine billige Entschädigung zu leisten befohlen. Endlich erfolgte die Erledigung der Klosterfrage, die der Kaiser 1799 im wei- testen Umfang angeregt hatte. Mit Handbillett vom 25. März 1802 gab der Kaiser seine Entschließungen und Veranstaltungen hinaus, die er für nötig fand zur Abhilfe wider den von den Bi- schöfen wiederholt beklagten Mangel und Verfall des Säkular- und Regularkle- rus. Auf dieses Handbillett bezog sich der Kaiser, da er unter den Vortrag der Hofkommission vom 8. November 1800 (S. 482) die Worte setzte: „Erledigt sich durch mein unterm 25. März d. J. in dieser Angelegenheit erlassenes

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2