Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

484 bis dahin nicht bezahlte Umkleidungsbeitrag bewilligt werde. Es geschah. Nun warf die Regierung die Frage auf, was weiter mit dem außer dem Absteig- quartier der Domherren leergewordenen Gebäude zu geschehen habe; sie bean- tragte das Zuchthaus, das in der aufgehobenen Zisterzienserabtei Baumgartenberg untergebracht war, nach Windhag zu versetzen, das Gebäude mit seinen vielen fes- ten Gewölben und dickenMauern wäre sehr geeignet, Baumgartenberg könnte dann zur Kaserne adaptiert werden, wozu es bei seiner gesunden Lage, den mannigfachen Kommunikationswegen (in der Nähe der Donau) sich so wohl schickte. Dadurch könnte es auch von der angetragenen Widmung des abgebrannten Schlosses in Linz zur Kaserne abkommen und das Material mit Vorteil verkauft werden. Der Kaiser Franz genehmigt alle diese Anträge 10. Juli 1801, doch mit dem Zusatz, dass für Windhag dem Religionsfond ein Ersatz geleistet werden müsse. 66 Allein Windhag wurde weder zu einem Zuchthaus geeignet befunden noch zu einem Irrenhaus, worauf auch gedacht worden war. 1807, als schon bedeutende Reparaturbedürftigkeit sich zeigte, trug die Regie- rung an, das Gebäude dem Domkapitel gegen Herhaltung der sarta tecta und unter einigen anderen Modalitäten zu überlassen. 1808 wurde das Gebäude aus 40.000 fl. geschätzt; aber die Schätzungskommis- sion erklärte selbst, dass sich zu diesem Preis kein Käufer werde verstehen wollen, zumal sogleich Reparaturen um 10.000 fl. notwendig wären und die Unterbringung der Dienerwohnung und der Arreste auch noch bei 4000 fl. kosten dürfte. Die Regie- rung wiederholt nun ihren Antrag auf die Überlassung an das Domkapitel mit dem Zusatz, dass dieses hievon sowie von der ganzen Herrschaft nur den Fruchtgenuss haben sollte. Über Einraten der Hofkanzlei dd. 17. Jänner 1809 genehmigte der Kaiser den An- trag, am 7. April langte die kaiserliche Entschließung in Linz an: am 1. Mai erfolgte der feindliche Einfall der Franzosen, alles kam in Verwirrung, das Aktenstück geriet in Ver- stoß. In jener Zeit der über Stiften und Klöstern schwebenden Existenzfrage kam auch der Religionsfondsbesitz an aufgehobenen Klöstern und somit die Realdotation des Domkapitels in Frage. Es galt dazumal wohl als eine der vorzüglichsten Staatsaufga- ben dem Publikum den Konsum der Naturalien zu leidlichen Preisen durch ausrei- chende Marktzufuhr zu sichern, insbesondere die Stadt Wien mit Holz zu versorgen; dies zeigte sich bei der Regelung der Schwemmung aus den Waldungen des oberen Mühlviertels. Doch hatte die Regierung sich damit noch nicht genug getan. Mit Hofdekret dd. Wien 11. November 1800 wurde mitgeteilt: Zur Fortsetzung der k. k. Schwemme und Holzlieferung für das Wiener Publikum ist von Seiten der k. 66 Dafür, daß das Linzer Zuchthausgebäude der Wollzeugfabrik überlassen und die Strafanstalt in das Baumgartenbergergebäude übersetzt wurde, musste die Fabrik dem Religionsfond jähr- lich 400 fl. zahlen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2