Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

482 einzelnes Kloster, indem es dessen erwünschte Aufhebung als beschlossene Tatsache annahm. Die Gmundner Bürger hatten gebeten (15. März 1800), dass die Kapuziner von Linz oder Schärding dem Kloster in Gmunden zugeteilt werden, um den Pfarren im Salzkammergut mehr Aushilfe zu verschaffen. Das Konsistorium äußerte sich dazu, dass durch die Übersetzung der sehr wenigen und abge- lebten Linzer Kapuziner den Gmundnern auf die Dauer wohl nicht geholfen, aber dadurch die Übersetzung der Karmeliter ins Linzer Kapuzinerkloster er- möglicht würde und die Verwendung des Karmeliterklosters für das höchst notwendige Alumnatshaus, „indem es hiezu schon durch höchste Hofresolu- tion gewidmet sei" (31. März 1800). Dieser Ausdruck musste von der Regierung über Befehl der höchsten Hof- stelle dem Konsistorium als eine voreilige Präsumption geahndet und verho- ben werden. Mit Bestürzung beruft sich das Konsistorium zu seiner Entschul- digung auf die beiden Hofresolutionen vom 10. Mai 1791 und 1. September 1793. In ersterer heißt es: „ist es bei dem Umstand, da der Herr Bischof kein eigenes theologisches Studium hat, auch wegen Mangels an gestifteten Ein- künften für sein Priesterhaus keines einrichten kann, folglich die angehenden Diözesangeistlichen auf einer Universität studieren lassen muss, dermal nicht notwendig ein größeres Gebäude zu seinem Diözesanseminarium ein- zuräumen, sondern der gemachte Antrag wegen Überlassung des Karmeliter- gebäudes ist von der Regierung erst dann zu erneuern, wenn derselbe eine eigene theologische Lehranstalt wird errichten ... können". Die zweite lautet: „Was endlich den für theologische Vorlesungen einstweilen und bis das Kar- meliterkloster zu einem bischöflichen Priesterhaus und zugleich zu theologi- schen Schulen zugerichtet werden kann, zu bestimmenden Ort betrifft, so genehmigt Majestät dazu das Lyzeumsgebäude und das Haus, wo sich die öf- fentliche Bibliothek befindet, je nachdem das eine oder andere mehr Be- quemlichkeit dazu bietet." 1799 hatte Franz II. die Berichte über die Klöster gefordert; aus der Jahr- zahl schon lässt sich folgern, dass die Erledigung der Sache sich verschieben musste: im selben Jahr begann der 2. Koalitionskrieg, der für Österreich im unseligen Friedensschluss von Luneville 1801 endete. In diesem musste in die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich gewilligt werden, die Entschädigung der davon betroffenen Fürsten geschah sodann durch den Reichsdeputationshauptschluss zu Regensburg 1803 mit säkularisierten geistlichen Herrschaften, Fürstbistümern und Abteien. Proleptisch sei hier gleich angefügt: Mit Patent dd. Wien 11. August 1804 wurde kundgemacht, dass Franz II., erwählter römischer Kaiser, sich veranlasst und berechtigt sehe zur dauerhaf- ten Befestigung der Rangsgleichheit nach den Beispielen, welche im vorigen Jahrhundert der russische kaiserliche Hof und nunmehr auch der neue Beherr- scher Frankreichs gegeben haben, dem Haus von Österreich in Rücksicht auf

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