Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

481 ursprüngliche Bestimmung sich zurückführen ließen, so wäre das Beste, wenn zu ihrer Hauptbestimmung die Seelsorge zugrunde gelegt würde, da das Landvolk ohnedies mehr Zutrauen zu den Ordensleuten als zur Weltgeist- lichkeit habe. Die Hofkommission bemerkt dazu: Die obderennsische Untersuchungs- kommission hat den Sinn des kaiserlichen Auftrages gar nicht verstanden, das zeigt ihr Vorschlag auf Aufhebung, Konzentrierung mehrerer Stifte, Ver- setzungen verschiedener Ordensniederlassungen, dem Stift Kremsmünster, das doch eine Akademie gut besorgt (vgl. S. 416), noch aufzutragen in jedem der 4 Kreise auf eigene Unkosten ein Gymnasium zu errichten und zu erhal- ten etc. Die Separatvota setzten einiges gut auseinander. Die Klöster und Stifte sollen nur alle belassen werden; sie haben Vermögen genug. Wenn die Fortdauer der Stifte garantiert ist, werden sich auch Kandidaten genügend finden; der Mangel an solchen sowohl für Säkular- als Regularklerus ist hauptsächlich entstanden aus der Unsicherheit der Existenz und der zur Mode gewordenen Herabwürdigung des geistlichen Standes. Der Staat muss alle Mittel ergreifen dem abzuhelfen, da nur durch Vermehrung und zweck- mäßige Ausbildung der Seelsorger die soweit herabgesunkene Moralität wie- der erhoben werden, eifrige Religions- und Fürstenliebe zurückkehren kann; denn nur Achtung für die Religion und ihre Diener kann das Band zwischen Fürst und Untertan befestigen. Und der in Stiften und Klöstern erzogene und ausgebildete Klerus wird das in vorzüglichem Grad im Land ob der Enns be- wirken, das lässt sich voraussagen aus der entschiedenen Vorliebe, welche das Landvolk und selbst ein Teil der Bürgerschaft für die Ordensleute haben. Das Volk darf kein Misstrauen in kaiserlicher Majestät väterliche Fürsorge fassen, wozu aber Anlass gegeben würde, wenn man dem zweckwidrigen Ein- raten der Kommission beipflichten wollte; und gesetzt auch, was aber aus keinem einzigen Datum erhellt, es erwüchse dadurch dem Staat ein Geldvor- teil, so wäre selber in keinen Vergleich zu setzen mit den für das allgemeine Wohl entstehenden üblen Folgen. Die noch bestehenden Stifte sind (1784) zur Permanenz geeignet befanden worden, sie sollen bleiben. Dem Kaiser bleibt es anheimgestellt, ob den 56 teils aus Priestern teils aus Laien bestehenden Kapuzinern im Land ob der Enns be- willigt werde Novizen aufzunehmen, oder ob sie nach und nach bis zu ihrem Absterben konzentriert werden sollen. Die Regulargeistlichkeit soll in den ihren Stiften inkorporierten Pfarren nach wie vor die Pfarrseelsorge versehen, die übrigen Mönche und Regulargeistlichkeit zur Aushilfe in der Seelsorge verwen- det, auch die Aussicht auf Erlangung einiger geistlicher Pfründen bei ausge- zeichneter Verwendung nicht ganz benommen werden und endlich: diese Klös- ter sollen insoweit auf ihre vorigen Statuten zurückgeführt werden, wie selbe vor dem Jahr 1783 bestanden und es das Disziplinare derselben und das Anse- hen ihrer Oberen erfordert. Wien 8. November 1800. Nebenbei leistete sich das Konsistorium ein Separat-Präjudizium über ein

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