Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

472 Oktober 1794 bewilligt, jedoch mit der besonderen Auflage, dass der Neuge- wählte bedacht sein solle die Kupferstichsammlung nach und nach zu veräu- ßern, die Münzensammlung in die Münze zu schicken und das festgesetzte Wirtschaftssystem in Ausführung zu bringen, wozu er sich durch Eid bei Ver- lust seiner Würde verpflichten musste. Der am 22. Oktober 1794 neuge- wählte Abt Julian Ricci leistete den Eid darauf. Von dem angetragenen Verkauf eines Teiles der Waldungen für das Salz- kammergut hatte es nach besagtem Hofdekret abzukommen. Im Wirtschaftssystem war dem Wunsch des Kapitels gemäß der Verkauf des Linzer Hauses vorgesehen. Es wurde erst 1825 verkauft an den herr- schaftlichen Verwalter Achtsnicht um 13.300 fl. K. M. Gegenwärtige Besitzer die Eheleute Schadler. Am 30. Dezember 1797 starb Abt Siard zu Schlägl. Als sein Nachfolger wurde der Kooperator zu St. Oswald Wilhelm II. Waldbauer gewählt am 8. Mai 1798. Der Friedensschluss zu Campo Formio gab Franz II. Freiheit und Macht den inneren Angelegenheiten seiner Länder sich mehr zu widmen. Dass er auch die Klosterfrage als eine durch seinen Vater Leopold noch nicht definitiv erledigte betrachtete, zeigte sich in einer kaiserlichen Verfügung, von der es scheinen konnte, dass sie den Josefinischen Klostersturm mit Vollgewalt wie- der loslasse. Mit Entschließung vom 4. Mai 1799 befahl Kaiser Franz, dass in jedem seiner deutschen Erblande (Tirol und Vorderösterreich ausgenommen) von der politischen Stelle gemeinschaftlich mit dem Ordinariat eine eigene Kom- mission aufgestellt werde, welche den Stand eines jeden Klosters genau er- hebe und mit vorzüglicher Rücksicht auf die Bevölkerung und Lokalitätsum- stände untersuche, welche Klöster in den Städten und auf dem Land in jedem Kreis ferner zu belassen, auf wie viel Köpfe der numerus fixus der Geistlichen pro futuro et stabili festzusetzen sei, und wie viele Novizen aufzunehmen jedem gestattet werden solle, ferner, wie ohne Belästigung des Publikums die Dotation zu beschaffen sei. Jeder geistlichen Gemeinde, deren Beibehal- tung für notwendig oder nützlich erkannt werde, sei die Versicherung zu ge- ben, dass sie in dieser Art fortan dauerhaft zu bestehen haben werde. Die Statuten der Klöster sollten von der Kommission mit Beiziehung der Ordens- oberen ganz nach dem ursprünglichen Institut des Ordens eingerichtet und in der Seelsorge Ordensgeistliche nur zeitlich zu unentbehrlicher Aushilfe ge- braucht werden, die Ordinarien sollten die Klöster öfter visitieren. In Österreich ob der Enns bestand die Kommission aus dem Regierungsrat Eybel als Vorsitzendem, dem k. k. Rat und bischöflichen Kommissär Franz Ertl und dem Beirat Franz Petermandl. Sie wollten im Land herumreisen; die Hof- kanzlei aber bedeutete ihnen loco Linz amtszuhandeln, um Zeitverlust, Un- kosten und Aufsehen zu vermeiden.

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