Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
469 zu suchen. Die Buchhalterei berichtet dazu dd. Linz 29. Oktober 1791: Im Baumgartenberger Haus find Bibliothek und Museum physicum untergebracht, der Studienfond zahlt dafür an den Religionsfond 410 fl.; das Engelszeller und Waldhausner Hau s 65 sind verkauft; das Gleinker Haus wird von den Stein'schen, das Schlierbacher Haus von den Kle- bek'schen Regimentskindern, das Garstner Haus vom Generalvikar bewohnt; diese Häu- ser alle könnten viel besser durch Verkauf oder anderweitige Vermietung vermarktet werden; das prächtige Kremsmünsterer Haus ist durch ein päpstliches Geschenk ein Ei- gentum des zeitlichen Linzer Bischofs geworden; das kleinere Kremsmünsterer Haus, das Wilheringer und Schlägler Haus werden teils von den Prälaten, teils voll Parteien, das Mondseer Haus nur von solchen bewohnt. (Das Spitaler Haus wird von der Buchhal- terei nicht erwähnt.) Das Lambacher und Florianer Haus wird von der Staatsgüterver- waltung besetzt gehalten, den Zins hiefür zahlen Kameral-, Religions- und Studienfond; auch diese Häuser würden mehr durch freie Vermietung oder Verlausung ertragen; ein Teil hievon muss übrigens ohnedies frei geworden sein, da die Staatsgüterverwaltung (Kanzlei) in das Regierungshaus übersetzt und die Stelle eines Staatsgüterverwaltungs- revidenten aufgehoben worden ist, folglich die von diesem benützte Wohnung leerste- hen wird. Die heftige Erwiderung Lehrbachs Hont 1. Dezember 1791 wird besonders merk- würdig in ihrem Finale: „Schließlich glaube ich, dass, da dem gewesenen Administrati- onsrevidenten bei seiner Vorrückung zum Hofbuchhaltereiraitrat das vorhin im Floria- ner Haus genossene Freiquartier nicht abgenommen wurde, der allerhöchste Hof ihm solches in dieser Eigenschaft, wie es in Wien bei den Hofbuchhaltereiräten allgemein besteht, auch im entfernten Land seiner sich bei der Staatsgüterverwaltung gesammel- ten Verdienste wegen habe beibelassen wollen." Der Florianer Propst erneuerte separat die Bitte um sein Linzer Stiftshaus mit der Begründung, dass er es für die nach Linz in Studien kommenden Kleriker benötige und auch für sich, da er, vom Schlag getroffen, ärztlicher Hilfe in Linz bedürfe (20. Mürz 1792). Lehrbach stellt dagegen vor (18. April 1792): Die Kleriker werden im Alumnat besser beaufsichtigt sein als im Stiftshaus. Der kranke Propst kann in der gemieteten Wohnung ebenso gesund werden wie im Stiftshaus. Mit kaiserlicher Entschließung dd. Wien 10. August 1792 wurde dem Gesuch der Stifte um Befreiung vom Zuchthausbeitrag nicht stattgegeben. Die Stiftshäuser werden den Prälaten zur freien Verfügung übergeben; soweit sie ihre Häuser nicht für sich und ihre Geistlichen notwendig finden, sollen mit den Stiften (St. Florian, Lambach, Schlier- bach) Mietkontrakte seitens der Staatsgüteradministration, bzw. der Militärbehörde geschlossen werden. Dieses wird hinsichtlich des Staatsgüterpersonales und des Florianer Stiftshauses in einer nachfolgenden Hofverordnung noch besonders eingeschärft. 65 Aus dem Privatbesitz ging es 1813 in das Eigentum des Landes über. An seiner Stelle steht seit 1898/99 das Gebäude der o.-ö. Landes-Brandschadenversicherungsanstalt.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2