Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

468 Die Hofkanzlei übermittelt unter dem 16. Mai 1827 die Hofverordnung vom 24. Jän- ner 1792 der Regierung mit dem Bemerken, dass eine andere Verordnung, welche die Aufhebung des Stiftes Waldhausen und die Einziehung seines Vermögens tut den Reli- gionsfond ausspreche, nicht existiere: 1786 sei es in Administration gesetzt worden; im Bericht vom 15. März 1787 gelegentlich eines angetragenen Verkaufes von Wein (S. 285) habe die Regierung dieses Stift für „aufgehoben" erklärt, welchen Irrtum die Hof- kanzlei mit Verordnung vom 24. August 1790 dadurch berichtigt habe, dass sie dieses Stift wieder als existierend und unter Administration gesetzt behandelte, dass hingegen in der Dotationsverhandlung 1792 das Vermögen dieses Stiftes ohneweiters als Religi- onsfondsgut, folglich das Stift selbst als aufgehoben behandelt worden sei. Dem Domkapitel wurden 6620 fl. 28 kr. 1 ₰ an den Religionsfond abzuführen vorge- schrieben. Im Jahr 1795 wurde die Übergabe im Wert von 14.279 fl. genehmigt. 104. Klosterverordnungen im Kleinen. Antijosefinismus im Großen. Die drängendste Frage, die aus dem Josefinischen Klostersturm an Kaiser Leopold herangetreten, deren Lösung mit größter Spannung erwartet worden war, die vielfältige Bitte um Wiederherstellung der aufgehobenen Stifte und Klöster, war verhältnismäßig sehr rasch abgetan worden: zwei Stifte, noch schwebend zwischen Leben und Tod, er- hielten den Gnadenstoß, den anderen aufgehobenen wurde das letzte genommen: die Hoffnung; sie sind in der Bistumsdotation aufgegangen — untergegangen. Den noch bestehenden Stiften und Klöstern wurden zu der bereits erlangten selb- ständigen Vermögensverwaltung die wichtigsten Lebenselemente zurückgegeben: die Prälatenwahl und die Heranbildung des jungen Ordensklerus. Noch blieb den Prälaten genug zu wünschen übrig. Sie hatten in einer umfangrei- chen Eingabe vom 4. August 1791 ihre Destderien dem Kaiser vor Ablegt, darunter auch die Bitte um Befreiung vom Zuchthausbeitrag und um Freigabe der Stiftshäuser; sie ma- chen geltend, dass die wirkliche Ausspendung, an deren Stelle der Zuchthausbeitrag ge- kommen sei, bei dem so stark geschmälerten Vermögensstand der Stifte sich von selbst behoben hätte, der Zuchthausbeitrag baute fort, obwohl der Zuchthausfond ausreichen würde und die Züchtlinge sich sogar nicht unbeträchtliche Ersparnisse erarbeiteten. Zum Zuchthaus zahlten: Kremsmünster 1347 fl., St. Florian 420 fl., Garsten 200 fl., Lambach 210 fl., Wilhering 176 fl., Mondsee 158 fl., Waldhausen 100 fl., Gleink 50 fl., Baumgartenberg 74 fl 30 kr.; zusammen 2735 fl. 30 kr. Die von der Kaiserin Maria Theresia angeordneten Stiftsbeiträge samt einem von der Lotteriepachtung abzuführenden jährlichen Quanta per 800 fl. waren der eigentli- che Fond für das Zuchthaus. (Bericht der Zuchthausverwaltung Baumgartenberg 15. September 1791.) Besonders aber beschwerten sich die Prälaten darüber, dass ungeachtet der den Stiften eingeräumten freien Verwaltung noch immer die Stiftshäuser gegen geringen oder gar keinen Zins an Parteien überlassen werden müssten, während die Stiftsvorste- her und -Geistlichen genötigt wären in fremden oder Gasthäusern ihr Absteigquartier

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