Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

467 Der Stiftsdechant Preglauer starb 1803 in Wilhering, der Administrator Teuerkauf als Pensionist in St. Nikola. Der letzte Pfarrer aus dem Stift war in Waldhausen Franz Chrysant Kristian (1787— 1811); er starb als Pfarrer in Königswiesen. Nach Abwicklung des Dotationsgeschäftes mussten wiederum die Schulden von Waldhausen an Kremsmünster in Behandlung gezogen werden. Für das Jahr 1793 zahlte der Religionsfond, der für 1794 mit Ausschluss der außeror- dentlichen Empfänge einen Überschuss von 9677 fl., nach Berechnung der Staatshaupt- buchhaltung von 11.346 fl. 21 1/2 kr. präliminierte, die Zinsen per 3570 fl.; die von 1785 bis 1792 rückständigen per 23.842 fl. erhöhten den Stand der Schuld auf 142.842 fl. 1803 wurde gestattet, dass Kremsmünster jährlich 2000 fl. vom Pauschquantum ab- rechne und so bis zur Tilgung des älteren Interessenrückstandes nebst den kurrenten Interessen fortfahre, nach Tilgung der Interessen auch zur Tilgung des Kapitals in kleinen Abschlagszahlungen geschritten werde. 1813 wurde über Bitten Kremsmünsters die Rückzahlung der 1761 dargeliehenen 51.000 fl. genehmigt in der Form, dass die jährlich noch abzuführenden 2430 fl. auf Ab- schlag erlassen wurden. In die Bitte des Stiftes um Verzinsung zu 5% mit der Begrün- dung, dass ordnungsgemäß alle Kapitalien entweder mit 5% verzinst oder zurückgezahlt werden müssten, wurde nicht eingewilligt (1815, 1816). 1827 zahlte der Religionsfond die von 51.000 fl. restierenden 19.000 fl. ab, weil die Rückzahlung damals sehr vorteilhaft in Wiener Währung geschehen konnte. Für die noch schuldigen 68.000 fl. wurden 1845 4% bewilligt, da die Erhöhung des Zinsfußes während 14 Jahren noch vorteilhafter schien als die erbetene sofortige Zu- rückzahlung. Ist es nicht denkwürdig, dass nach Jahren und Jahren die Regierung selbst zweifelte, ob das Stift Waldhausen eigentlich formell aufgehoben sei? Als das Fiskalamt in Linz „zur Intabulierung des Lehensbriefes und der Lehensspezi- fikation in betreff der bei der Religionsfondsherrschaft Waldhausen befindlichen lan- desfürstlichen Lehen das hohe Hofdekret, wodurch die Aufhebung des Stiftes Waldhau- sen und die Einziehung des Vermögens dieses Stiftes zum Religionsfond angeordnet worden ist", benötigte, musste die Regierung an die Hofkanzlei dd. Linz 12. Jänner 1827 berichten, dass sie ungeachtet aller möglichen Nachforschung dieses Hofdekret nicht auffinden konnte, wohl aber die Entdeckung machte, dass sämtliche über diesen Ge- genstand verhandelten Akten in Verstoß geraten sind; sie bittet daher um ein Duplikat oder wenigstens eine legale Abschrift des diesfälligen Hofdekretes. Die Stiftungshofbuchhalterei durchsuchte alle Kontobücher und alle auf die Dota- tion bezüglichen Akten, konnte aber auch ein Hofdekret des bezeichneten Inhaltes nicht finden. Sie führt all das Tatsächliche seit 1786 an und beantragt das Hofdekret vom 24. Jänner 1792 der Regierung in Abschrift zukommen zu lassen, weil infolge desselben fak- tisch die Herrschaft zur Benützung dem Domkapitel übergeben, die überflüssigen Ge- bäude und Häuser verkauft, der Erlös dafür und die Aktivkapitalien etc. an den Religi- onsfond abgeführt wurden, der anderseits die Zahlung der Pensionen und Provisionen und andere auf dem Stiftsvermögen lastende Zahlungen übernahm.

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