Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
466 Predigt in der Marktkirche gehalten worden; ein Taufstein habe in der Marktkirche ge- standen, er sei nach Minichdorf bei Errichtung der Pfarre gebracht worden. 64 Sie baten um Auftrag an das Stift, dass dieses die Marktkirche als Pfarrkirche betrachte, den Pfarr- gottesdienst darin halten lasse, einen Taufstein darein setze und auf dem Platz bei dem alten, dazumal als Schule benützten Pfarrhof einen vorschriftsmäßigen Bau für eine zweckmäßige Schule und einen Pfarrhof unternehme. Im Februar 1787 verfügte das Ordinariat, dass alle pfarrlichen Funktionen, der Hauptgottesdienst an Sonn- und Feiertagen ausnahmslos in der Marktkirche sollten ge- halten werden, in der Stiftskirche nur Frühmesse und Frühlehre; den Seelsorgern wurde die Wohnung im Stift belassen, nur einer aus ihnen sollte in den Markt ausgesetzt wer- den. Die Regierung genehmigte es. 706 rücksässige Untertanen baten, dass die Stiftskir- che Pfarrkirche bleibe (April 1787). In ihrem Gesuch dd. 20. Juni bekennen die Geistlichen offen, dass sie hiezu bewege die „Furcht vor der Auswanderung"; der Trost in Waldhausen ihr Leben beschließen zu können sei ihnen bei Aufhebung ihrer Stiftsverfassung gelassen worden; sie bitten in ihrer Wohnung bleiben und in ihrem schönen Gotteshaus die heilige Messe lesen zu dürfen; die Kosten hiefür wollten sie aus Eigenem bestreiten. Der Dechant gab sein Gutachten dahin ab, dass die Stiftskirche ganz überflüssig, ihre Erhaltung zu kostspielig sei. Der Regierung lag alles daran durch Trennung der Kommunität das Wiederaufle- ben des Stiftes zu verhindern und zu diesem Ende die Kirche zu beseitigen. Nachdem sie schon früher eine Glocke hatte wegbringen lassen, erließ die Regierung unter dem 14. August 1792 neuerdings eine Verordnung, dass die große oder die zweite Glocke von der „überflüssigen Stiftskirche Waldhausen" in die Pfarrkirche Gleink erfolgt wer- den solle. Die Geistlichen erbaten und erhielten eine Stillstandsverordnung (1793). Das Konsistorium fand nun, dass dem dringenden Verlangen der Gemeinde zuge- stimmt und die Kirche erhalten werden solle; die „schon dem Einsturz drohende" Kirche erklärte man als „solid" gebaut. Aus der Gemeinde waren 1000 fl. gesammelt worden für einen Fond zur Erhaltung der Paramente und Bestreitung der Kirchenerfordernisse. Das Hofdekret dd. 12. April 1793 verfügte: bei der Bestimmung der Marktkirche zur Pfarrkirche verbleibt es, die der armen Gemeinde herausgelockten 1000 fl. müssen zu- rückgegeben werden. 64 Dieser Taufstein war aber schon beträchtliche Zeit vor Errichtung der Pfarre Mönchdorf aus der Marktkirche entfernt worden; er soll in der Fleischbank beim Hoffleischhacker im Stift gestanden haben; so sagte als Zeuge der bürgerliche Fleischhauer in Waldhausen aus, dass ihm vor 30 Jahren ein Mann von etlichen 70 Jahren, wenn dieser zu ihm als gewesenem Hoffleischhacker im Stift um Öl kam, bestätigte, dass der Stein, in welchem das Leinöl aufbewahrt wurde, als Taufstein in der Marktkirche gestanden habe. — Ein anderer bezeugt, dass der Vater selig, seines Alters 93 Jahre, öfters gesagt habe, dass er von seinen Vorfahren gehört habe, dass der Taufstein in der Pfarrkirche solle unter dem Oratorium gestanden haben, und dass das Stift ihn zu sich genommen habe und das Leinöl darin aufbehalten gewesen sei.
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