Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

462 um so die Administrationskosten per 8000 fl. zu ersparen. Der Kaiser genehmigte die Vorschläge unter dem 10. Jänner 1792. Darnach erging das Hofdekret vom 24. Jänner 1792, worin noch bemerkt wird, dass die Ersparung, wel- che durch die Übersetzung eines Wiener Domherrn 63 an das Linzer Kapitel gemacht wird, dem Religionsfond zugutekommt durch Rückverrechnung der betreffenden Quote. Gegen diese Kapiteldotierung erhob nachträglich die Hofkammer Einsprache; sie als administrierende Hofstelle des gesamten Staatsvermögens, also auch des Religions- fonds, habe in diesem Geschäft viel zu wenig Aktivität eingeräumt bekommen; die Kos- ten der obderennsischen Kameraladministration betragen auch nur 2044 fl.; die Güter des Stiftes Baumgartenberg seien viel zu gering bewertet worden und überhaupt die Hintangebung der Güter an das Kapitel die schlechteste Veräußerungsart. Über diese Beschwerde wurde Kommission gehalten am 30. März 1792, eine ge- meinschaftliche Sitzung der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei, Hofkammer und Ho- frechenkammer unter Vorsitz Kolowrats; auch Statzer war anwesend. Sämtliche Glieder der Kommission, die Hofräte Greiner, Hahn, Dornfeld, Bekhen, Anton Sonnenfels stimmten gegen die Ausführungen des Hofkammerreferenten Ba- ron v. Schwitzer. Niemand zweifelte, dass es ein unverkennbarer Nutzen sei die Reli- gionsfondsgüter überhaupt einmal „aus der Hand der so verderblichen Kameralver- waltung zu ziehen, vor welcher jede andere Art der Veräußerung und Benützung vor- teilhafter ist". Die Schätzung sei nicht nur keine zu geringe, sondern eine solche, dass es nicht begreiflich erscheine, wie das Kapitel die Güter um diesen Anschlag überneh- men möge, wenn es dabei nicht eben auf die schlechte Kameralverwaltung gerechnet habe. Übrigens bleibe der Religionsfond immer Eigentümer der Güter und diese könn- ten bei gesteigertem Erträgnis zurückgenommen und die Kongrua in Geld abgereicht werden. Nach neuerlichen und nach Jahren noch erneuerten Untersuchungen blieb es bei der Übergabe der Güter zum bezeichneten Wertansatz. Die Übergabekommission bestand wieder aus Eybel, Statzer, Schwingheim, Peter- mandl, Kreuzer und Martinelli; bei Baumgartenberg und Windhag intervenierte die Ka- meraladministration; das Kapitel war vertreten durch die Domherren Treml und Zenz und durch den Konsistorialkanzler Rechberger. Am 15. Februar wurde begonnen mit der Übergabe der Münzbacher Realitäten im Anschlag von 706 fl. 51 kr. An Bargeld und Aktivkapitalien fand sich nichts vor, die Na- turalvorräte löste das Kapitel ab. Das Kirchenvermögen bestand aus Realitäten und 24.253 fl. 52 kr. im Baren. In der Kirche fanden sich vor: 6 silberne vergoldete Kelche, 6 große und 2 kleine kupferne Leuchter mit silbernen Zieraten, 6 von Messing und 6 von Zinn; 1 große und 1 63 Nach Hofbefehl vom 2. Februar 1787 durften bei einem Metropolitankapitel nicht mehr als 12, bei einem bistümlichen höchstens 8 Domherren sein. Ein Überzähliger musste auf die bei einem anderen Kapitel erledigte Stelle übersetzt werden. So kam der Wiener Domherr Herbert mit dem Genuss seines Kanonikates bei St. Stefan in das Linzer Domkapitel mit allerhöchster Resolution vom 9. April 1787.

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