Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

461 schwarzsamtener Ornat, je Ornat von weißem, rotem, blauem Zeug, 6 Messbücher, 20 Alben etc., 1 größeres und 1 kleineres Taufbecken. Angeführt werden: neben dem Hochaltar 6 Seitenaltäre und 2 neben dem Haupttor, 2 Beichtstühle, 1 Orgel, 2 Statuen und der Kreuzweg von der kleinen gesperrten Stifts- kirche. Das Reinerträgnis wurde berechnet auf 5844 fl. 6 kr., die Abzugsposten auf 3171 fl. 52 fr., so dass Finetti jährlich 2672 fl. 14 kr. abführen sollte. Vorgeschrieben wurden ihm schließlich nach Berechnung der Stiftungshofbuchhalterei jährlich 3160 fl. 8 kr. (Wien 20. November 1792). Ehrfurchtsvoll konnte Eybel seinem Kommissionsbericht die vergnügendste Erinne- rung beifügen, dass nicht nur von den Subenischen Untertanen selbst, sondern von der ganzen dortigen Gegend des Innviertels die gänzliche Einziehung des Stiftes Suben und dessen Umgestaltung in ein Dotationsgut des bischöflichen Generalvikars mit frohesten Beteuerungen und mit aufrichtigster in Ansehung der Innviertler gewiss rücksichtswür- diger Äußerung so guter Gesinnungen, als wenn sie von jeher österreichisch gewesen wären, aufgenommen wurde. Dem Pfarrer Sinzinger folgten noch 2 Exchorherren als Pfarrer von Suben bis 1810. Die Zusammentretung zur Dotierung des Domkapitels fand statt in Wien am 2. Jän- ner 1792 unter dem Vorsitz des Freiherrn v. Kreßl; als Deputierter des Kapitels nahm daran teil Domdechant Treml. Dieser bat vor allem mit Rücksicht darauf, dass der jeweilige Dompropst stets Linzer Stadtpfarrer sein müsse, dass nebst den dermaligen vorhandenen 4 Stadtpfarrkaplänen auch die 6 operarii bei der Domkirche für beständig festgesetzt und aus dem Religions- fond dotiert werden sollten. Diese Seelsorger (10 für ungefähr 7000 Seelen) sollten nicht bloß die Domkirche und die Stadtpfarrkirche, sondern auch in Winterzeit die Kal- varienbergkirche versehen. Die Einbeziehung der 6 operarii wurde aber abgelehnt, 4 Chorvikare und 4 Kapläne für genügend befunden, da doch auch die „ Domherren es nicht ihrer Bestimmung ent- gegenhalten werden, gleichfalls in der Seelsorge nach dem Geist ihres Standes behörig mitzuwirken". Auch die Bitte um Aufnahme eines Betrages von 350 fl. für einen Kapitelsyndikus samt Schreiber und von 100 fl. für Kapitelrequisiten wurde abgeschlagen, doch für Ad- ministrationskosten 200 fl. (so wie dem Bischof) bewilligt. Waldhausen war angeschlagen auf ein Erträgnis von 6034 fl. 50 kr., Windhag auf 2922 fl. 19 kr., Münzbach auf 706 fl. 51 kr., Baumgartenberg auf 8007 fl. 41 kr., die Güter zusammen auf 17.671 fl. 41 kr. Obwohl für die Bedeckung der Kapitelerfordernisse mit 7000 fl. schon die ersten Güter hinreichend gewesen wären, wollte man doch dem Kapitel auch Baumgartenberg noch zukommen lassen gegen Abfuhr des Überschusses, um die Administrationskosten zu ersparen, und weil es für den Staat vorteilhafter schien diese Güter in der Hand der gewissermaßen von ihm besoldeten geistlichen Beamten zu haben, von denen er selbe jederzeit leichter wieder zurücknehmen könnte, als wenn sie an Private übergeben oder gar veräußert wären. Die noch übrigen kleineren Güter sollten hintangegeben werden,

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