Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

447 haben sich viele aus ihnen während ihres Aufenthaltes in diesem Stift mehrere tau- send Gulden erspart, sodann mit diesem ihren Geld aus dem Stift begeben und für sich allein gelebt. Dieses Stift allein wäre hinreichend zur Dotierung des Linzer Kon- sistoriums. In einer Beilage sind sämtliche noch lebenden Engelszeller (als Bittsteller) ver- zeichnet. Sie erhielten durch unglaublich große Güte des Kaisers wieder die Versicherung: „Das Kloster Engelszell ist nicht unter dieser Dotierung begriffen, sondern ich habe statt- dessen das Kloster Mondsee hiezu nehmen lassen." Mondsee war für den Bischof, Engelszell für den Generalvikar bestimmt; das hatte der Kaiser im Übermaß der dringendsten Geschäfte vergessen — von der Hofkanzlei wurde das Gesuch der Engelszeller neuerdings abgewiesen dd. Wien 26. Februar 1791. Diese wagen es noch einmal ihre Bitte an den Kaiser zu richten, mit gleichem Erfolg. Der Kaiser sprach: „Da muss ein Verstoß unterlaufen sein, das Kloster Engelszell muss hergestellt werden, besonders da es zur Ausübung der Seelsorge und Hülfe mit dersel- ben den fremden Pfarreien in der dortigen gebirgigen Gegend erwiesenermaßen not- wendig ist." Und doch erfolgte die Erledigung dd. Wien 25. März 1791: „Die Supplikan- ten werden mit diesem ihrem Gesuch wiederholt abgewiesen. In der Abwesenheit Sr. Majestät meines Herrn Vaters: Franz." Die sämtlichen Engelszeller Geistlichen unterstehen sich noch ein letztes Mal dd. Wien 2. August 1791 ihre Bitte zu erneuern; sie mochten fürchten im vorhergehenden Gesuch eine allzu große Redefreiheit sich gestattet und der Gefahr eines Missverständ- nisses sich ausgesetzt zu haben; vielleicht darum legten sie der letzten Bittschrift eine Abschrift der vorigen bei, in der sie zwei Wortänderungen unterlaufen ließen, die eine wohl zur authentischen Interpretation, in welchem Sinn sie den mit Emphase vorge- brachten Schlusssatz ihrer Bittschrift verstanden haben wollten. Der Kaiser schickte am 3. August das Gesuch mit Handschreiben an den Grafen Kolowrat. Nach Vortrag der Hofkommission folgte die Abweisung dd. Wien 24. August 1791. Über Vortrag vom 14. September 1791 wurde mit Hofdekret vom 20. Oktober 1791 das Stift Engelszell mit 3477 fl. Erträgnis zur Dotation des Generalvikars bestimmt. Auch die ehemaligen Garstner Benediktiner bemühten sich um Wiederherstellung ihres Stiftes. Zweimal ging Marian Kammerhofer nach Wien zu Kaiser Leopold, umsonst. Seine Mitbrüder muteten ihm zu, „als habe er es mit der Erhaltung seines Stiftes nicht redlich genug gemeint. Doch wird das grundfalsch sein." Unter dem 29. Juni 1790 wurde der Regierung das Hofgesuch der sämtlichen Geist- lichen des aufgehobenen Stiftes Garsten um Zurückgabe ihrer Güter und Habschaften und um Erlaubnis wieder mitsammen leben und einen Abt wählen zu dürfen zugestellt. Die Regierung übergibt das Gesuch dem Bischof zur Äußerung in Betreff der Not- wendigkeit für die Seelsorge, legt ihm dabei aber schon sehr nahe die Unnotwendigkeit der Wiederherstellung, ja den Nachteil daraus für die Seelsorge darzustellen: Regierung brächte es nie über das Gewissen ein so widersetzliches Stift wie Garsten wieder in cor- pore festsetzen zu lassen.

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