Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
435 Garsten, Gleink und Lambach nicht gar zu entfernt und unbequem gelegen seien. Der Bischof ersuchte unter dem 21. August 1789 um Lambach und Wilhering. Gleichzeitig baten der Generalvikar und das Domkapitel, ersterer für sich und die Konsistorialkanzlei um Gleink und Baumgartenberg, letzteres um Garsten, Engelszell, Windhag und Mondsee samt dem Mondseer Haus in Linz, welches zum Domkapitel- haus genommen werden sollte; die Güter mögen ihnen übergeben werden so, dass nur die Hälfte des Erträgnisses nach der Schätzung zur Bedeckung angenommen werde; der Überschuss, der darnach sich herausrechnen werde, solle als ein immer gleiches Pauschquantum jährlich zum Religionsfond abgeführt, ein eventueller Ab- gang sogleich von dem zum Religionsfond zu erlegenden Überschuss abgezogen, we- der die Pensionen der Geistlichen noch die Herrschaftsschulden noch die onera pat- roni vom Kapitel getragen werden. Der Buchhalterei war es auffallend, dass der Generalvikar die Kanzlei in seine Dotation einbezog, da doch sämtliche Individuen vom Bischof abhängen und daher von diesem ihre Besoldung erhalten sollten. Auch erachtete sie die Ansprüche des Generalvikars und des Domkapitels für übertrieben, die Vergebung Mondsees zur Dotation auch als politisch unklug wegen der entfernten Lage der Herrschaft an der salzburgischen Grenze und der Schwierig- keiten mit Passau betreffend die Pfarre Straßwalchen. Straßwalchen war eine in dem zwischen Österreich und Salzburg strittigen Terri- torium gelegene zur Diözese Passau gehörige reich dotierte Pfarre, die von Professen des Stiftes Mondsee besorgt wurde. Die incorporatio pleno jure an das Stift wurde im Recessus Viennensis anerkannt (1675). Nach dem Tod des P. Kilian Gschnaller ( ∆ 13. März 1788) nahm Salzburg Sperre und Inventur vor und prätendierte die Abfahrtsgelder und andere bei Todesfällen von Weltpriestern übliche Abzüge, da Straßwalchen nach Aufhebung des Stiftes Mondsee eine Säkularpfarre wäre. Socher erstattete Anzeigen und dokumentierte Berichte. Die obderennsische Regierung wies die Salzburgischen Ansprüche zurück, weil nach dem Erkenntnis des höchsten deutschen Reichsgerichtes im strittigen Ter- ritorium alles in statu quo zu belassen sei, folglich Salzburg bei der Pfarre Straßwal- chen nicht etwas vornehmen könne, was es nie vorgenommen habe; sodann, weil Straßwalchen eine dem Stift Mondsee seit vielen Jahrhunderten inkorporierte Pfarre sei, daher auch vom verstorbenen Pfarrvikar kein Vermögen zur Abhandlung kom- men könne; das Stift sei eigentlicher Pfarrer und das sterbe nicht; der ausgesetzte Seelsorger sei ein amovibler Vikar. Aus letzterem Grund trat Salzburg wirklich von seinen Ansprüchen zurück, da das Stift Mondsee noch nicht aufgehoben sei. Nun merkte aber die Linzer Regierung, wie bedenklich ihr Erfolg war: wenn also Mondsee aufgehoben würde, dann käme Salzburg wieder mit dem Antrag auf Säku- larisierung der Pfarre Straßwalchen und neuen Anständen gegen den Religionsfond. Die Pfarre wurde von der obderennsischen Regierung dem Socher verliehen (Juni 1788), von Passau aus erhielt er auf ein Jahr die Dispens von der Residenzpflicht, damit er noch die Administration weiter führen könne. Später aber erhob Passau die Forderung nach der Portio canonica per 1035 fl. 12 kr. vom Vermögen des ∆ Gschnaller und befahl
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