Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

429 Der Benefiziat der gesperrten Pruner-Stiftskirche wurde mit dem Genuss seines Benefiziums per 480 fl. in das äußere Gebäude (Stöckl) des Elisabethinerinnenklos- ters versetzt und angewiesen jene Messe, welche er früher in der Prunerstift-Kirche gelesen, nunmehr bei den Elisabethinerinnen zu lesen; mit einer Messe werden die Klosterfrauen genug habes. Die geistlichen Stiftungen werden mit Ausschluss der zur Erhaltung des Lichtes in der Kirche benötigten 450 fl. nicht nur zum Besten des Reli- gionsfonds, sondern zu gewisser Entrichtung dieser frommen Stiftungen in die Bede- ckungsbögen der Religionsfondspensionisten eingesetzt (Linz 15. Mai 1789). Unter dem 27. Mai 1789 wurde den Elisabethinerinnen befohlen das Refekto- rium und das zweite Apothekenzimmer zu räumen und im oberen Stockwerk durch eine Mauer mehrere Zimmer außer Klausur zu geben, so dass für die Kranken in un- entgeltlicher Verpflegung drei Kranken- und Rekonvaleszentenzimmer, für die Zah- lenden sechs Zimmer in Bereitschaft stünden. Aus dem Klosterspital suchte man unentwegt ein allgemeines weibliches Kran- kenhaus zu machen und dabei auch eine Gebär- und Findelanstalt zu errichten. Neuerdings kam die Laisierung in Antrag, als die 64 Jahre alte Elisabethinerin Ma- ria Franziska um Entlassung aus dem Kloster und Verleihung einer Pension bat, da sie zum Krankendienst untauglich, mit vielen Mühseligkeiten behaftet sei, auch von ihren kranken Mitschwestern keine Hilfe erwarten könne. In seinem Referat (Jänner 1790) über diese „Weiberschrift und Weiberconcept" der Elisabethinerin Maria Franziska erhitzte sich Eybel auf folgende Äußerung: Der Kaiser hat die Ursulinerinnen und Elisabethinerinnen mit der Aufhebung ver- schont in der Meinung, dass sie dem Staat nützlich werden. Das Elisabethinerinnen- kloster nützt dem Publikum nichts, also ist die Aufhebung den kaiserlichen Gesinnun- gen mehr entsprechend als entgegengesetzt. Selbst die dermalige Frau Oberin hat schon bei ihrem Amtsantritt auf die Notwendigkeit einer solchen Abänderung einen Fingerzeig gegeben und nicht nur diese Klage der Franziska, sondern die wehmütigen Klagen, die Referent bei den in diesem Kloster gehaltenen Kommissionen hörte, sind Versicherungen, dass bis auf eine oder zwei alle übrigen nicht aus Übermut, sondern aus Überzeugung, dass sie wegen ihrer Krankheitsumstände sich und den Kranken lästig sind und hilflos, mit einer geringen Pension sich gern in die Welt begeben möchten. Der Bischof, dem die Vorstellung der Frau Oberin mitgeteilt wurde, hat keinen Anstand alle diese kranken Nonnen mit ihren Gelübden zu entlassen, wenn nur der höchste Hof einstimmt. Erst im August 1790 befahl Rottenhahn dieses Referat Eybels und das zur Kom- mission vom 20. März 1788 an Hof zu geben. Selbstverständlich musste Eybel einem tiefgefühlten Bedürfnis folgend in seinem Referat über die Elisabethinerinnen die „nächste Gelegenheit" benützen auch den Barmherzigen Brüdern seine artigsten Komplimente zu versetzen — sich eingehen- der mit ihnen zu beschäftigen gab keine gewaltsame Inventierung Anlass und kein so fühlbarer Personalmangel wie bei den auf den Aussterbeetat gesetzten Elisabet- hinerinnen.

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