Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
428 können entlohnt werden mit den durch den eben erfolgten Tod einer Nonne dem Kloster anheimfallenden Unterhaltskosten und so habe es auch in Hinkunft zu ge- schehen: mit dem Absterben einer Klosterfrau sollen immer zwei Krankenwärterin- nen aufgenommen werden. Auf 8 Betten wird eine Krankenwärterin zu rechnen sein nach dem Muster der besteingerichteten Spitäler. Die bei der Kommission am 30. April 1788 für fähig zum Krankendienst angenom- menen Matres und Laienschwestern dürfen mit keinen anderen als auf den Kranken- dienst sich beziehenden Arbeiten belastet werden. Am selben Tag erging an die vier Kreisämter der geheime Befehl mit alles Aufse- hen vermeidender Klugheit den Ertrag der Sammlung zu erheben, welche die Barm- herzigen Brüder auf 4138 fl. 39 kr. fatiert hatten, und zu berichten, wie dieser Betrag hereingebracht werden könnte in einer Art, dass dabei die Barmherzigen Brüder gänzlich erübrigt würden. Ein allgemeines Krankenhaus in Linz könnte ehestens er- öffnet werden, die Leute würden wohl gern das nämliche, was sie den Brüdern ge- geben haben, und noch mehr für das allgemeine Krankenhaus bei ihren Beamten oder bei den Seelsorgern erlegen. Einen Tag vor Erlassung des Regierungsdekretes war die Oberin gestorben, am 2. April 1789. Der Konvent der Elisabethinerinnen bat mit 4. April um Gestattung einer Neuwahl; sie wurde erlaubt mit dem Bemerken, dass die Bittstellerinnen von selbst Bedacht nehmen werden diejenige zur Oberin zu wählen, welche den reinen ursprünglichen Geist des Institutes ganz inne hat und fähig ist Wirtschaftsordnung, wesentliche Frömmigkeit, wahre Klosterzucht und in Ansehung der Kranken Eifer, Genauigkeit, unverdrossene, liebevolle Sorgfalt durch eine hausmütterliche, mit klu- gem Ernst verbundene Leitung und unermüdete Oberaufsicht herzuhalten. Zu diesem dekretalen Herzenserguss des Nonnenseelenleiters Eybel schrieb Rot- tenhahn: Weswegen vorzüglich die vorletzt gewesene Oberin Schw. Theodata nicht zu wählen ist (Linz 5. April 1789). Die Wahl fiel am 6. April auf Schw. Maria Theresia; sie wurde vom Bischof bestä- tigt und von der Landesregierung wohlgefällig angenommen (17. April 1789). Die neuernannte Oberin überreichte unter dem 23. April 1789 verschiedene Vor- schläge zur Erzielung gemeinnütziger Wirksamkeit der Krankenbesorgung sowohl als auch des ihr dabei obliegenden Amtes, welche Vorschläge „sich auf das Vermögen des Stiftes und der darin befindlichen Personen beziehen". Natürlich gab es wieder Aufträge an Eybel zur Vermögensübergabe an die neue Oberin, zu genauester Erhebung über deren Vorschläge, Berechnung der Unkosten, Einvernehmung mit den; Protomedikus und dem bei der Anstalt adjunktierten Dok- tor Huber, dem Landschaftschirurgen Mitterbauer und einem bischöflichen Kommis- sär. Die Kosten für die aufzunehmenden Wärterinnen und Dienstmägde sollten ihre Deckung finden durch Einstellung anderer Ausgaben. Die Bestallung für den Doktor betrug 30 fl., in Hinkunft wird der Protomedikus- das Spital unentgeltlich besorgen; die 8 fl. an das Armeninstitut hat das Kloster in Hinkunft nicht mehr zu entrichten. ImWegfall kam auch das Geschenk an die Beicht- väter.
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