Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

427 „Allein diese Bewegung war von keiner Dauer; sieben Klosterfrauen fielen nebst den anderen, die nicht gesund sind, in gefährliche Krankheit, endlich erkrankte auch die neue Oberin gefährlich." Sie wollte sich mit weltlichen Dienstboten behelfen, von diesen starb eine Person sogleich, eine andere fiel in Ohnmacht bei Haltung der Aderlassschale, die übrigen desertierten; Ordenskandidatin meldete sich keine. Unter dem 9. März 1789 stellte die Oberin der Regierung die jammervolle Lage dar und bat in Ansehung der Kranken und der Schwestern Vorsorge zu treffen. Das bot Eybel Anlass seiner Abneigung gegen die geistliche Krankenpflege leb- haften Ausdruck zu geben: Zur Besorgung der Kranken gehören drei Dinge: ein pas- sender Ort, hinlängliche Anzahl tauglicher Wärter und Geld. Das Elisabethinerinnen- kloster steht auf dem wünschenswertesten Platz, stünde es nicht dort", müsste es dorthin gebaut werden; auch die inwendigen Räume entsprechen vollkommen, nachdem nunmehr einige Krankenzimmer dazugewonnen worden sind. Um mehre- ren Kranken Hilfe zu verschaffen, hat Referent unter dem 25. Jänner 1788 den Erlös aus Silber und Preziosen dazu angetragen, der höchste Hof jedoch anders entschie- den. Es bleibt dem Praesidio anheimgestellt, ob nicht jetzt, wo weltliche Kranken- wärterinnen aufgenommen werden müssen, dem allerhöchsten Hof der abgewie- sene Antrag nochmals vorzulegen sei. Geistliche Personen, wenn sie auch durch ihr Institut zum Krankendienst verbunden sind, dünken sich doch immer mehr als Kran- kenwärter zu sein ; sie fordern besondere Bequemlichkeit: die härtesten Arbeiten überlassen sie den Laienschwestern und glauben als Chorfrauen, als Matres in asze- tischen Übungen immer mehr Zeit zubringen zu müssen als weltliche, beschäftigen sich auch noch beim Krankenbett mit ihren aszetischen Grillen. Wieviel Hilfe, wieviel Gemütserhöhung können die Kranken von solchen Aszetinnen erwarten? Und wenn eine Nonne ihre Schuldigkeit nicht erfüllt, was für eine Kontrolle ist bei diesen geist- lich Verschwisterten, was für eine Strafe bei diesen ohnedies Zusammengesperrten, was für ein Mittel ihrer los zu werden, da man sie, wenn sie bei bestehendem Kloster davonliefen, noch aufhalten müsste? Dies alles ist ganz anders bei weltlichen Kran- kenwärterinnen; diese leiden auch nicht an ihrer Gesundheit so schnell Gefahr, weil sie mehr Bewegung machen und frische Luft schöpfen können; sie kosten weniger, während sie arbeiten, und brauchen keine Pension, wenn sie untauglich geworden sind. Die Kranken trauen sich gegen sie bei den Oberaufsehern zu klagen und haben Leute vor sich, aus deren Gnade sie nicht daliegen, mit denen sie mehr nach ihrem Bedürfnis befehlen können, bei denen also die Kranken länger guten Mutes bleiben, und die ihnen als weltliche Personen in Reden und Handlungen mehr homogen sind. Wenn wirklich mit neuen Kandidatinnen die Kontinuation erhalten werden könnte, so würde nur ein neuer Anflug ebenso bald wieder verwelkender und dem Religions- fond neue Lasten verursachender Gewächse erworben. Auch Rottenhahn war ein grimmiger Feind der durch geistliche Personen besorg- ten Krankenhäuser. Nach Eybels Referat ergeht das Dekret vom 3. April 1789 an die Elisabethinerin- nen: Die Landesstelle bewilligt, dass gelernte Krankenwärterinnen aufgenommen und aus dem für die Elisabethinerinnen gestifteten Fond besoldet werden. Sie

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