Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
426 Krankendienst zu versehen. Der damalige Beichtvater, ein Minorit, machte viel Un- ordnung und Gärung im Kloster; es wurde im Einverständnis mit dem Konsistorium seine Enthebung bewirkt und die Regierung glaubte damit den Nonnen eine Erleich- terung und neuen Mut zum Krankendienst gemacht zu haben. Allein bei der Inventierung des Klosters überreichten sie dem Kommissär eine Supplik, worin sie wegen ihrer eigenen kränklichen, unheilbaren Umstände baten vom Krankendienst enthoben zu werden. Durch Zeugnisse des Protomedikus, eines anderen Doktors und zweier Chirurgen wiesen sie nach, dass 23 Nonnen zum Krankendienst ganz untauglich, von den übri- gen 9 nur 4 gesund seien inbegriffen die Laienschwestern. Den Eybel hätten, nach seinen Worten, die ganz erbärmlichen Lamentationen dieser Nonnen noch immer nicht aus der bei Klosterauftritten gewohnten Verfas- sung gebracht, wohl aber das Zeugnis der Medicorum und Chirurgorum; dieses musste Erstaunen und Verlegenheit hervorrufen. Was nun! „Entläßt man diese Non- nen vom Krankendienst und sperrt sie im oberen Stockwerk zusammen", so müssen ihnen doch ihre Intertenimente gereicht und außerdem an ihrer statt weltliche Wär- terinnen besoldet werden. Weniger kostspielig wäre es, wenn man das ganze Kloster aufheben würde, „was sie vielleicht laut Vorakten nicht so ungern erfahren würden"; die wenigen tauglichen könnten bleiben, „die untauglichen mit geringen Pensionen vorliebnehmen, um sich auf einen Ruheort nach ihrem Wunsch setzen zu können"; „teilt man sie in andere Klöster ein, so werden die Lamentationen noch ärger; sie bauten auch schon vor in ihrer Bittschrift und werden immer schreien und klagen, nichts verschuldet zu haben, weswegen sie zu ihrem größten Misstrost in andere Klöster sollten versetzt werden." Auch die Klöster, in die sie eingeteilt würden, hät- ten wohl wenig Trost davon, würden sie auch ohne Interteniment gar nicht nehmen. In ihrer Verlegenheit ordnet die Regierung wieder einmal eine Kommission an, auf den 30. April 1788, und Eybel hat wieder Gelegenheit sich als Spiritual zu gefallen. Aber erreicht wurde nichts; denn „es blieben die Nonnen vor der Kommission, in der Kommission, nach der Kommission", wie Eybel klagte, „mit ihren vorgegebenen und durch Zeugnisse bestätigten Krankheitsumständen immer die nämlich untauglichen Krankenwärterinnen." Am 10. Juli 1788 erfolgte die Wahl einer neuen Oberin: der M. Nothburga Freiin v. Sternbach. Eybel bekommt Hoffnung: ein starker Schritt für die Krankenbesorgung scheint gewonnen zu sein. Die vorige Oberin Theodata diente niemals im Krankenzimmer; die neue hielt regelmäßig ihre Wachttage und Wachtnächte. Die vorige Oberin, ob sie schon von ganz gemeinem Herkommen war, hielt sich eine Sekretärin und eine Kammerjungfer aus der Zahl der Nonnen; nicht so die dermalige, obschon sie von Geburt Baronesse ist. Die vorige bewohnte den ersten Stock wie eine Abtei, wo eben ein Krankenzimmer künftig angetragen ist; die dermalige behielt ihre Zelle unter den übrigen bei; den Chor schaffte sie ab, kurz die neue Oberin hatte mit ihrer erzie- hungsmäßigen Art und mit ihrem eigenen Beispiel alles Mögliche in Bewegung ge- setzt.
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