Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

425 Die Stifterin hofft, dass der P. Rektor die Mühewaltung auf sich nehmen werbe umsomehr, als sie und ihr Gemahl allezeit ihr Vertrauen dieser Sozietät geschenkt und deshalb noch bei Lebzeiten etwelche Kapitalien an die Kirche des Kollegiums pro dote freiwillig zediert und geschenkt und überdies das Kollegium als Universalerben im Testament eingesetzt haben. Dein P. Rektor war Gewalt gegeben einen frommen, auferbaulichen und auch gelehrten Priester auf das Benefizium zu nehmen, aber auch aus wichtiger Ursache diesen wegen nicht lobwürdigen Lebenswandels oder Nichterfüllung der Stiftungsverbindlichkeiten nach vorhergehender ernster Ermahnung zu ent- setzen und einen anderen hiezu zu verordnen. Der Benefiziat war nicht verbunden das Amt eines Klosterfrauen-Beichtva- ters zu übernehmen; durch die Stiftung sollte nur ein solcher Mann unterhalten werden, der tauglich wäre, wenn er wünschte und gewünscht würde, einen Klos- terbeichtvater zu vertreten oder abzugeben. Nach dem Absterben des Benefiziaten Gall Paul Mayr am 3. Jänner 1789 wies die Regierung das Zahlamt an nichts mehr von den 6000 fl., welche unter dem 1. Februar 1776 bei der k. k. Hofkammer zu 4% angelegt und mit Resolution vom 30. November 1787 vom Exjesuitenfond an den Religionsfond überschrieben worden waren, auszuzahlen. Die Stiftungsverbindlichkeiten wurden den Kapuzi- nern in Linz übergeben. Den Ursulinerinnen blieb es unbenommen einen Beicht- vater sich zu wählen, sowie auch die Elisabethinerinnen von der Pfarrgeistlich- keit versehen wurden. Das Ursulinerinneninstitut sollte dabei gewinnen, weil die Nebenbeiträge zur Beichtvaterstelle anheimfallen und die Benefiziatenwohnung vom Kloster statt mit einer Tür in Hinkunft mit einer Mauer vollkommen abge- sondert und zum Besten des Institutes nutzbringend gemacht werden könnte (Regierungsnote an das Ordinariat 25. Jänner 1789). Laut Fassion betrugen die Bezüge des Benefiziaten 412 fl. 98. Kampf der Landesregierung gegen die Religiosen-Krankenhäuser, besonders gegen die Elisabethinerinnen. Schlimm erging es den Elisabethinerinnen. Ihnen hatte der Klostersturm aus der Schatzkammer bereits die kostbarsten Kirchenpreziosen weggetragen. Vor dem Auf- hebungsgesetz, ja sogar durch dasselbe in ihrem Bestand geschützt, kamen sie doch in größte Gefahr durch die leidenschaftliche Abneigung der Regierung gegen die Krankenpflege seitens geistlicher Personen und das modern gewordene Geschrei nach allgemeinen, in öffentlicher Verwaltung stehenden, von Laien betrauten Kran- kenhäusern. In den „Sieben Kapiteln von Klosterleuten" hatte Eybel die Übergabe der Kran- kenhäuser aus den Händen der Mönche und Nonnen an Weltliche befürwortet. Im Jahr 1783 hatte er angetragen auf Untersuchung und Erwägung der Aufhe- bung der Barmherzigen Brüder. Schon 1785 hatten die Elisabethinerinnen geklagt über die Unvermögenheit den

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