Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

423 Seine Vorstellungen machten keinen Eindruck. Unter dem 9. Christmonats 1789 teilt ihm Rottenhahn mit, dass nur aus be- sonderer Gnade dem Hochstift die Benützung der Schwemme noch im folgenden Frühjahr zugestanden werde. Die Beifügung, dass von dem Mühlviertlerischen Forstbeamten angezeigt worden, dass in den zur Schwemme bestimmten Wal- dungen kein Holz mehr zum Verkauf gebracht werden könne, veranlasst den Kar- dinal gegen den territorialen Eingriff zu protestieren, da die Schwemmwaldun- gen im hochstiftlichen Gebiet gelegen und um eine Beaugenscheinigung nicht angesucht worden sei. Wiederum macht er geltend, dass von dem abge- schwemmten Quantum das von Schlägl erkaufte, das aus den in Österreich ge- legenen Herrschaften des Hochstiftes und von der eigenen Holzstätte in Passau abgeführte Holz abgezogen werden müsse. Er schließt sein Schreiben dd. 10. April 1790: „Da aber die Schritte schon so weit sind und es eine allgemeine Not- wendigkeitsregel ist, dass, der ohne Macht ist, dem Mächtigen weichen muss, da ich selbst der Welt gern einen Beweis dargeben will, dass jener vom Hochstift Passau aus der Holzschwemme zu Neuhaus zeither bezogene Vorteil allenthal- ben noch rückzulassen sei, so stehe ich, wie ich mich bereits auch gegen weiland S. k. k. apost. Majestät unmittelbar erklärt habe, von dem Schwemmprivilegium von selbst ab und werde die Schwemme mit gegenwärtigem Jahr schließen ... Ich ersuche mit vielem Nachdruck die Berichtigung der noch in Frage stehenden Ablösung einzuleiten." Nach manchen Zwistigkeiten wurde in einer gemischten Kommission zu Neu- haus am 25. November 1790 die Angelegenheit zwischen Hochstift und Schwar- zenberg zu Ende gebracht: die abzulösenden Entitäten wurden von Passau auf 16.540 fl. geschätzt (wohl auf Grund der ursprünglichen Erwerbungen und Her- stellungen), im damaligen Zustand von der Kommission auf 6678 fl. 4 kr. bewer- tet, die Neuherstellung auf 7570 fl. 4 kr. berechnet und darnach die Ablösung mit 7500 fl. vereinbart. Passau verpflichtete sich das noch lagernde Holz bis zum nächsten Frühjahr wegzuführen. Diese Vereinbarung wurde zur Kenntnis genommen dd. Wien 23. Dezember 1790 mit dem Auftrag an das Kreisamt auf die strikte Durchführung zu invigilie- ren, notwendigenfalls auch für Beibringung von Schiffen zur Räumung des La- gerplatzes zu sorgen. Das Schwemmprivilegium wurde dem Fürsten Schwarzenberg verliehen von Leopold II. dd. Wien 18. Juni 1790. Ausdrücklich war darin bestimmt, dass das Kloster Schlägl wie bisher seinen eigenen bestimmten Bedarf an Holz jährlich auf dem Michlfluss abschwemmen dürfe, jedoch so, dass es das geschlagene Holz den fürstlichen Schwemmbeamten zu übergeben habe, die solches nach Gele- genheit einwerfen und dem Kloster an dem zu bestimmenden Platz abfolgen sol- len gegen dem, dass dieses die Einwerf-, Treib- und Ausscheibungskosten er- setze oder die hiezu erforderlichen Arbeitsleute stelle. Fürst Schwarzenberg ließ das Holz an Linz vorbei nach Wien schwemmen. Der Regierungspräsident August Graf von Auersperg verfiel auf den Gedanken,

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