Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

422 der vielen ungemessenen Holzabgaben an größere Parteien und der bedeutenden Deputate, welche der Stadtpfarrer in Linz als Diözesanvertreter bezogen, und der Holzspenden, mit denen das Hochstift viele andere, ja sogar ansehnliche Beamte der Landesstelle freigebigst bedacht, sind sicher seit Beginn des Privilegiums nach Linz 100.000 Klafter von Passau abgeschwemmt worden. Der Fürst sichert zu jährlich 10.000 Klafter 3 Schuh lange Scheiter, davon zwei Zehntel hartes Holz, abzuschwem- men; das und ein Merkliches mehr kann er nicht bloß auf 20 oder 30 Jahre, sondern „immerhin" leisten. Die Untersuchungskommission stellt fest, dass Schlägl jährlich 8000 Kl. auf ewige Zeiten beziehen kann, folglich, da das Stift, solange es noch bei der zwar schon geringen Zahl der Klostergeistlichen besteht, jährlich 3000 Kl. bedarf, noch immer 5000 Kl. an den Fürsten abgeben kann. Der Prälat hat sich mit dem Schwarzenbergischen Schwemmprojekt und den Anträgen ans Schadenvergütungen einverstanden erklärt, den Holzpreis aber für den Fürsten erhöht auf 3 fl. und 1 fl. 45 kr. für das auf der Michel zu schwemmende Holz, die früheren (für Passau festge- setzten) Preise per 2 fl. 39 kr. und 1 fl. 40 kr. belassen für das auf den Kanal zu brin- gende Holz; er begründete die Mehrforderung mit Erhöhung der Ausgaben des Stif- tes, besonders durch den Religionsfondsbeitrag, und Minderung der Einnahmen; da er nicht in gleicher Weise auf solch gute Wirtschaft gegenüber Passau bedacht war, hat der Prälat sich selbst das Urteil über die ihn leitenden Grundsätze gesprochen. Das Hochstift Passau hat übrigens die Ranariedler und die zur Aushilfe beigegebenen Jandelsbrunner Waldungen, worauf das Schwemmprivilegium beschränkt war, so ausgestockt, dass es schon zu den Wolfsteiner Waldungen seine Zuflucht nehmen musste; das Hochstift käme bei Fortbestand des Schwemmprivilegiums geradezu in Verlegenheit. Auf diesen Hofbericht vom 15. Juni erfolgte die kaiserliche Entschließung vom 6. August 1789: das Passauer Schwemmprivilegium ist für erloschen zu er- klären und dem Hochstift aufzusagen mit dem Beisatz, dass solches nach Verlauf eines Jahres a dato aufzuhören habe. Das Schwemmprivilegium wird an Fürst Schwarzenberg übertragen auf die Dauer von 30 Jahren. Die Regierung hat einen Entwurf hiefür aufzusetzen. Die Wasserleitung aus den böhmischen Waldungen bis zur Holzschwemme muss binnen 2 Jahren vom Tag des ausgefertigten Privi- legiums ab hergestellt sein. Das schon verabredete Übereinkommen zwischen dem Fürsten und dem Stift Schlägl wegen Überlassung von 5000 Klaftern ist durch einen ordentlichen Kontrakt festzusetzen ebenfalls auf 30 Jahre. Wegen Ablösung der Schwemmanlagen hat der Fürst sich mit Passau ins Einvernehmen zu setzen (Hofdekret dd. Wien 27. August 1789). Der Fürstbischof von Passau Josef Kardinal Auersperg überreichte unter dem 11. Weinmonats 1789 ein Majestätsgesuch gegen den Befehl die Schwemme am 7. Herbstmonats 1790 zu enden; er betont, dass erst im Jahr 1794 die Quantität von 400.000 Klaftern werde abgeschwemmt sein; von der bisher abgeschwemm- ten Menge müsste das jährlich von Schlägl erkaufte Holz abgezogen werden; es dürften sicher noch 100.000 Klafter von der im Privilegium festgesetzten Holz- masse fehlen.

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