Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

421 Der Prälat beklagte sich bitter, dass nun das Stift des Vorteils der eigenen Schwemmung, auf welchen ja auch die Regierung hingearbeitet, verlustig gehen und dem Fürsten einen nachgewiesenen Gewinn von 3332 fl. 24 kr. jährlich zu- schanzen sollte zum reichlichen Ersatz für seine kostspielige Anlage. Immerhin erklärte sich der Abt bereit auf 20 Jahre dem Fürsten jährlich 5000 Klafter 3 Schuh lange Scheiter, davon ein Drittel hartes Holz, zu überlassen und zwar aus den vom Kanal entfernt gelegenen Waldungen, welche schon zur Schwemme bestimmt seien, die Klafter zu 3 fl. 15 kr. und 2 fl., aus jenen Gegenden aber, wo der Kanal durchgeführt werde, zu 3 fl. und 1 fl. 45 kr.; selbstverständlich gegen Vergütung der Beschädigungen, die dem Stift und den Untertanen aus der Kanal- und Schwemmanlage zugehen würden. Die Staatsgüteradministration und die Regierung neigten zur Ansicht, dass vom Vorteil des Stiftes Schlägl mit Rücksicht auf das Publikum, „die menschliche Gesellschaft", „das allgemeine Beste" abgesehen werden müsse. Die Regierung berichtete darüber an Hof unter dem 28. November 1788, zugleich die anderen im Hofdekret vom 7. Juli ihr vorgelegten Fragepunkte berührend. Die Buchhalterei beharrte darauf, dass Passau bereits das Quantum über- schritten habe und somit das Privilegium erloschen sei. Von den Holzsetzern in Wien konnte immerhin soviel erhoben werden, dass Passau vorlängst die be- stimmte Holzmenge abgeschwemmt habe; die Ausschreibungen von 1753 bis 1757 waren in Verlust geraten, die von 1761 bis 1769 nicht verlässlich und doch kam schon eine Summe von 234.933 Klafter heraus. Von den Mautämtern be- richtete das Inspektorat, dass nicht festgestellt werden könne, wie viel Holz aus dieser oder jener Gegend gebracht worden sei, da alles untereinander in Wien ankomme. Mit Hofdekret vom 29. Dezember 1788 wurde bis zum Einlangen näherer Er- klärung seitens des Fürsten Schwarzenberg und weiterer tunlicher Maßnehmung das Passauer Schwemmprivilegium belassen und dem Stift Schlägl noch gestat- tet das entbehrliche Holz an das Hochstift zur Abschwemmung zu geben. Unter dem 1. Februar 1789 wurden der Regierung neuerliche Erhebungen über die Erlöschung des Passauer Privilegiums aufgetragen und dem Hochstift für jeden Fall noch ein Jahrestermin zur Schwemmung eingeräumt, bis zu dessen Verlauf das ganze Geschäft abgeschlossen werden sollte. Über die Tunlichkeit des Schwarzenbergischen Projektes musste Lokalkommission gehalten, der Ab- schluss von Kontrakten mit Schlägl und anderen teilnehmenden Eigentümern vorbereitet, die Entschädigungen der Parteien festgestellt und endlich Regie- rungsgutachten über die Rätlichkeit der Konzedierung an den Fürsten Schwar- zenberg erstattet werden. Von vornherein verbat der Kaiser die Fixierung des Schwemmprivilegiums auf ein bestimmtes Quantum Holz und befahl die zeitli- che Beschränkung auf 25 bis 30 Jahre. Die Regierung berichtet an Hof dd. 15. Juni 1789: nach den Aussagen der ge- schworenen Linzer Holzmesser über die Lieferungen an die k. k. Fabrik, an das Provi- antamt, an das Stadtbräuhaus und an kleinere Parteien, sodann mit Hinzunehmung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2