Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

418 Es war früh Abend geworden für Josef und schnell wurde es spät Abend! Nun ver- klärt sich sein Leben in ergreifender Schönheit: in Geduld, in demütiger Erkenntnis, in Ergebenheit. Wie ein Schiffbrüchiger fühlt er sich zwischen den Trümmern seiner ge- scheiterten Pläne sinkend in dem stürmischen Meer des Lebens, hingetrieben an den Strand der Ewigkeit: er will zu Gott gehen! 97. Kleinarbeit der Landesregierung. Stiller wird im Land ob der Enns der Kampf angesichts der furchtbaren Ungewitter, die um den Kaiser ringsherum heranziehen, sich erheben aus seinen eigenen Erblän- dern. Er, der einst die Völker bezaubert, dass sie ihm ihre Liebe zujubelten, er, der wohl gewiss auch ans Liebe zu seinen Völkern den Stürmen geboten hatte, dass sie kamen, er konnte ihnen nicht mehr gebieten zu welchen. Die Linzer Regierung arbeitete, wohl nicht auf eigenes Fäustchen, aber doch im ei- genen beschränkten Wirkungskreis noch fort im Sinn der gegebenen Vorschriften, da und dort eingreifend in Sachen, die aber meist zu unbedeutend waren an den Kaiser zu gelangen, es war Klein-Bureauarbeit. Mit Erfolg verteidigte der Prälat von Lambach die (relative) Freiheit der Stifte in der Forstverwaltung gegenüber der Staatsgüteradministration. Dem von ihr eingesetzten Oberförster Stöttlinger verbot er nicht nur die Betretung der Wälder, sondern er löste auch das schon in Staatspflicht genommene und an den Stöttlinger zum Gehorsam angewiesene mindere Waldpersonal von der Pflicht. Lehrbach bat dem Abt die Misshandlung des Hirsch- und holzgerechten Jägers zu verheben. Der Abt wies nach, dass Stöttlinger vom Wald keine Kenntnis habe, in den Forstrechnungen sich Nachlässigkeiten habe zuschulden kommen lassen. Nach vielen Untersuchungen erfolgte das Hofdekret dd. 13. November 1789: Der Regierung wird bedeutet, es sei ihr bereits unter dem 10. April und erst neulich wieder unter dem 2. Oktober d. J. die bestimmte Verordnung zugekommen, wie sich von Seite der Kameraladministration in der Aufsicht über die Stifts- und Klosterwaldungen zu be- nehmen, und dass es hiebei nur um eine Aufsicht im allgemeinen zu tun sei in der Art, dass, wenn die Administration von einer unwirtschaftlichen Gebarung Nachricht er- hielte, sie dieses der Landesstelle zur Untersuchung und Abhilfe anzuzeigen habe. Es stehe dem Stift frei den aufgestellten Waldförster Stöttlinger wegen des Schadenersat- zes gleich einem andern unrichtigen Beamten zu belangen und zu behandeln und sei übrigens an dessen Entlassung ganz recht geschehen. Der Schaden betrug nach Berechnung der Hofbuchhalterei 741 fl. 32 3/4 kr. In der Wiener Kirchenzeitung war zu lesen, dass in der Lambacher Stifts- und Pfarr- kirche noch immer das steinerne Denkmal des Stifters Adalbero sich befinde, welches auf Anordnung einer hohen Landesregierung und des Kreisamtes längst hätte wegge- schafft werden sollen. In der Tat hatte das Kreisamt schon mit Bericht vom 14. Mai 1785 darauf angetragen, „dass das erwähnte Denkmal weggebracht, der Adalbero allenfalls in einem Bilde zur Verehrung an eine Steinwand geheftet werde". Das Konsistorium war damit einverstanden; die Befehle ergingen — das Denkmal blieb an seinem Ort.

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