Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

413 Summe wird weder die Eyselsbergische Herrschaft Steinhaus noch minder der Beamte daselbst, welcher alle Dokumente und Schuldbriefe vermöge Regierungsverordnung zu übernehmen hätte, haften wollen. So kann auch der Kommendatarabt selbst nicht gut- stehen für alle die Gelder der dem Stift Spital eingevogteten Kirchen, welche dem Pfle- ger der Kremsmünsterischen Herrschaft Pernstein sollten zugeteilt werden. Die wiederholten Widersprüche erregten den Zorn des Eybel: „Gerade der neue Vorsteher desjenigen Stiftes, wegen welches auf normalmäßige Berichtung der Kirchen- vogteien bei den Klosterkirchen gedrungen werden musste, bringt dagegen solche Ein- wendungen vor, die gar keinen Begriff von den Vogteieinrichtungen beweisen, obwohl schon unter der höchstseligen Monarchin hierüber die deutlichsten Verordnungen er- gangen sind. Man will vermuten, dass er noch zu wenig Kenntnis hat, und dass er zu solch ungegründeten Vorstellungen verleitet worden ist, sonst müsste man wirklich be- fürchten, dass bei Kremsmünster die vormaligen Einwendungen gegen die landesfürst- lichen Verordnungen wieder aufleben werden und durch Absetzung des alten und Auf- stellung des neuen Prälaten nichts gewonnen worden, besonders da der Herr Kommen- datarabt bei seinem letzten Hiersein im geistlichen Bureau sich so wie der vorige Abt beklagt hat, dass Kremsmünster das Pauschquantum und andere Auslagen bei diesem Stift nicht mehr bestreiten könne und demnächst Anzeige hierüber bei der Landesstelle machen müsse. Auch schon bei dem über die Verwendung des von Silber und Preziosen eingegangenen Betrages abgeforderten Ausweis wollte der Herr Kommendatarabt die Ausweisforderung durchaus nicht verstehen." Es erging unter dem 12. November eine Aufklärung an sämtliche Kreisämter und Stiftsvorstehungen, nachdem aus mehrfachen Anfragen hervorgegangen, dass die An- stellung der Vogteikommissäre ganz irrig und wider die ergangenen Generalien sowohl, als wider den Begriff von dem Amt eines Vogteikommissärs ausgedeutet werden den Stiften und Klöstern sei die Vogtei keineswegs benommen worden. Mehrere Beamte baten um Enthebung von der Bestellung als Vogteikommissäre. Ein Gesuch des Abbé um Herabminderung des Religionsfondsbeitrages fand nach Antrag der Regierung dd. 19. Jänner 1790 eine abweisliche Verbescheidung (Wien 5.März 1790). Denn abgesehen von allen Zehentrevenuen etc. etc. beträgt das, was der Abbé unter dem 9. Juni 1789 übernommen hat, bei den unmittelbaren Stiftsämtern ohne Herrschaften 155.168 fl. 15 kr. (Kassenrest 41.768 fl. 22 kr. 3 ₰ , Untertanenaus- stände 46.493 fl. 46 kr., Körnervorräte 16.749 fl. 51 kr., Wein 50.156 fl. 15 kr.). Die Aus- lagen betrugen an Beiträgen für die Pfarren 5672, die Deutsche Schul-Erfordernisse 3500 fl., Kriegssteuer 6198, die erste Untertansvergütung 11.754, die zweite 26.700, Rückzahlung von Kapitalien 11.300, Steuerregulierungskosten 5450, Religionsfonds- steuer 8000, Summe der Auslagen 78.574 fl. Von diesen sind einige noch dazu nicht jährliche Auslagen. In Kremsmünster musste es aber nun auch zur Wahl eines neuen Priors kommen. Zuvor feierte das Stift ein Familienfest, die Sekundiz des Exprälaten von Klein-Mari- azell. Ausgemacht war diese Feier worden auf dem Schloss Weißenberg, das dem Bi- schof als Absteigquartier auf seiner Visitationsreise angeboten worden war. Der Bischof und seine Begleiter: Domherr Treml, Herr Froschauer und ein weltlicher Sekretär, sowie

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