Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
409 letzterem wurde eine zu seiner bequemen Wohnung hinreichende Abteilung von Gastzimmern überlassen. Die geistliche Leitung des Konventes wurde vom Bischof dem neu zu wählenden Prior übertragen. Genug der Dinge harrten der Entscheidung durch den neuen Administrator. Unter dem 7. März 1789 hatte der Prälat noch die Kontrakte über die Verbestan- dung der Stiftsgründe und der Fischwässer zur Ratifikation eingereicht, über die ver- kauften Häuser aber nur zwei; die Käufer der anderen waren zurückgestanden. Die Regierung fand, dass nach geschlossenem Liquidationsprotokoll eine freiwil- lige Zurücktretung nicht mehr statthaft sei. Übrigens wurde dem neuen Administra- tor die gänzliche Erfüllung der Verkaufsdispositionen anbefohlen. Linz 11. März 1789. Unter dem 14. April 1789 bat der Ersteher des Wartha'schen Hauses um Einant- wortung desselben, weil er schon Anzahlung hierauf gemacht habe. Das Stift leug- nete es: er habe nur beim Stift mehreres anliegen, worauf er den Kaufschilling ange- wiesen habe. Der Käufer gab ferner an, nur durch Drängen des Hofrichters gezwun- gen das Protokoll unterschrieben zu haben, worin er den freiwilligen Rücktritt er- klärte mit der Bedingnis, dass er zeitlebens in diesem Haus Wohnung gegen billigen Zins haben solle. Prior und Konvent baten unter dem 16. April 1789 um Beibehaltung des Doktor- hauses und der Fabrik. Sie erhielten die Verbescheidung, dass der Prior sich lediglich um die Klosterdisziplin zu sorgen habe. Das Kapitel beharrte auf seiner Bitte. Die Regierung, überzeugt, dass die Schwierigkeiten kein Ende nehmen werden, bis nicht der Abbé Commendataire eingetroffen sein werde, bittet bei der Hofstelle um Einleitung, dass er bald in Kremsmünster erscheine. Linz 12. Mai 1789. Dem Apotheker Guglielmo hatte der Abt erklärt, er wolle sich noch überlegen, ob er ihm die Apotheke käuflich überlassen oder das Stift selbst sie ferner beibehal- ten werde. Das Kapitel ernannte den Laboranten der Apotheke zum Adjunkten und sicherte ihm mit Dekret einen Gehalt per 250 fl. aus der Apothekenkasse zu in der Absicht, dass der neue Abbe Commendataire ihm nichts mehr benehmen könne. Guglielmo bat um Anerkennung des unter dem 18. November 1787 bereits geneh- migten Verkaufes und um Einantwortung der Apotheke. Das Stiftsgericht überreichte den mit Josef Dütscher über das Doktorhaus ent- worfenen Kontrakt zur Ratifikation am 28. April 1789 und am 16. Mai den Kontrakt mit dem Apotheker und fragte an, ob, wenn das Kapitel den Kontrakt vor Ankunft des Abbé Commendataire nicht unterschreiben wollte, dennoch mit der Einantwor- tung vorzugehen wäre. Endlich kam der Abbé. Mit Dekret vom 20. Mai 1789 wurde Eybel angewiesen sich zur Installation als landesfürstlicher Kommissär zu begeben und das Konsisto- rium einen Kommissär hiezu zu ernennen. Der 26. Mai war „der schwarze Tag", an welchem abends um 7 Uhr unter Blitz und Donner der Kommendatarabt in Begleitung Eybels und einiger Buchhalteristen ankam. Er wurde bei der Abteistiege von den geistlichen Offizialen, „einigen
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