Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

408 Kremsmünsterischen Herrschaft verzehren zu dürfen. Nach Hofdekret vom 21. April 1789 hatte der Kaiser zu entschließen geruht, dass, wenn der Exprälat nicht die Wohnung, Kost, Holz, Licht, Bedienung und Medizin im Stift genieße, ihm jährlich eine Pension von 1500 fl. aus dem Stiftsvermögen abge- reicht, sonst aber 800 fl. bar auf die Hand gegeben werden sollen. Unter dem 2. Mai 1789 schreibt der Abt an die Landesregierung und vorzüglich an den Regierungspräsidenten den wärmsten Dank für die höchst gnädige Verwen- dung ihm mehr als den nötigen Unterhalt zu erwirken. Er entscheidet sich dafür mit 800 fl. im Kloster zu bleiben, denn auf diese Weise sei er noch mehr von zeitlichen Sorgen und Geschäften befreit und könne ungestört für das Heil seiner Seele sorgen, werde aber nicht anstehen, wenn er sonst noch was immer dem gemeinen Besten beitragen könne, es mit aller Willfährigkeit zu tun. Eybel kommt darüber außer sich: Der gewesene Herr Prälat hat eine gute Wahl getroffen. Die freie Station im Kloster und 800 fl. bar sind mehr wert als 1500 fl. und außerdem kann er immer noch fort als Prälat sowohl in weltlicher kostbarer Präla- tenbedienung als in pontificalibus sich sehen lassen, zugleich aber auch vielleicht nicht wenigen Anteil an der Geschäftsleitung erlangen. Der Schlusssatz seiner Dank- adresse gibt das zu erkennen. Die Zurückgezogenheit von allen Geschäften hätte der Prälat besser, in sich selbst verschlossen, bei einem Pfarrer oder in einem geistlichen Konvent erzielen können, und wer wahrhaft froh ist von allen Geschäften entfernt zu sein, dem fällt ein Antrag sich gebrauchen zu lassen gar nicht bei. Der Plan des Herrn Exprälaten ist ungeachtet der Übertünchung sichtbar, umsomehr, da der Herr Prälat, wie es verlautet, seine künftige Wohnung nicht im Konvent und unter der Klosterdisziplin, sondern heraußen im großen Gebäude, welches zu einem gemein- nützigeren Gebrauch verwendet werden könnte, und wo ihm die zeitlichen Sorgen und Geschäfte beim Fenster vorübergehen, gewählt hat. Referent gönnt dem Herrn Prälaten noch mehr als 1500 fl., wenn er sich von Kremsmünster hinwegbegeben möchte. Er hält es für seine Pflicht diese Anmerkung zu machen, weil er den Herrn Prälaten und die gesamte Kremsmünsterische Geistlichkeit, die bis auf sehr wenige ganz nach dem Herrn Exprälaten gemodelt ist, aus vieljährigen Akten und auch Er- fahrungen kennt und sehr befürchtet, dass der neue Herr Administrator und Abbe Commendataire bei fernerer Anwesenheit des Exprälaten ein hartes Spiel haben wird; fractiones, Intriken, gedeckte Gänge vonseiten der Mönche sowohl als einiger weltlicher Beamter werden dem besten Herrn Abbe Commendataire wohl manchen schweren Tag und Nacht verursachen, wobei der Exprälat mit heiligster Miene die Rolle des einsamen und von zeitlichen Gegenständen abgesonderten Mannes vor- trefflich aushalten, dabei aber nach seinen monastischen und herrschsüchtigen Grundsätzen sich verpflichtet glauben wird im geheimen zum Besten des Stiftes (wie er es nimmt) die Triebfeder sein zu müssen. Präsident meint, dass man immer darauf achten müsse, dass der Exprälat keinen Parteigeist im Kloster errege; vorläufig lasse sich nichts verfügen als dem Prälaten aufzutragen, dass die eigentliche Prälatenwohnung für den Abbe Commendataire gerichtet werde. Darnach erging das Dekret an den Prior und den Exprälaten,

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