Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
403 Am17. März 1788 starb Bischof Herberstein unvermutet schnell, zwei Tage vorher hatte ihn eine Unpässlichkeit befallen, von der man einen tödlichen Ausgang nicht fürchtete. Er starb in der Karwoche. Mit der Vornahme der Ölweihe wurde von der Regierung der Passauische Weihbischof Graf von Thun beauftragt; von Wien oder St. Pölten wäre der Bi- schof zu spät eingetroffen; die Regierung beruhigte sich auch damit, dass Weihbischof Thun ohnedies ein obderennsischer Pfarrer, nämlich zu Kalhamwar und immer nochWeihbischof in einem kaiserlichen Land, nämlich imDistrikt Neuburg am Inn; „die Hofstellemöge entneh- men, wie diese treugehorsamste Landesstelle sogar in äußersten Notfällen sich fürsichtigst bedenkt" (Linz 18. März 1788). Der Fürstbischof von Passau bat sogleich, Seine Majestät möge als Bischof von Linz den PassauerWeihbischof undDomdechant Thun benennen; außerdemempfiehlt er hiezu seine Domkapitulare Johann Grafen von Auersperg und Josef Grafen von Starhemberg; bei Gele- genheit des mit dem Hochstift Passau geschlossenen Vertrages wegen Abtretung der hoch- stiftlichen in Österreich gelegenen Diözese sei mittels einer Ministerialnote vom 19. August 1783 demHochstift die allerhöchste Zusicherung geschehen, dass bei Erledigung des Bistums Linz auf die Passauer Domkapitulare, im Falle sie sich als würdige Kompetenten darstellten, vorzüglich Bedacht werde genommen werden; überdies habe das Hochstift zur Dotierung des Linzer Bistums 400.000 fl. hergegeben. In dieser auf kaiserliche Resolution vom 16. Au- gust 1783 erlassenen Ministerialnote hieß es wörtlich „ad 4 tum kann keine Verbindlichkeit von was immer für einer Gattung eingestanden werden; da jedoch die allerhöchste Absicht immer ist, die würdigsten und frömmstenMänner auf die Bistümer zu stellen, so wird es nur von den Domkapitularen zu Passau abhängen, sich bei künftigen Erledigungen als die wür- digstenKompetentendarzustellen, wo sodann SeineMajestät vorzüglich auf sie bedacht sein wird." Kaunitz, welchemder Fürstbischof seine Bitte an den Kaiser übermittelt hatte, fand die Be- willigung dieser Bitte aus verschiedenen Gründen rätlich, besonders aus der Ursache, um sich eines fortwährendenwirksamen Einflusses auf das erwähnte Kapitel destomehr zu versichern, underachtete geradedenWeihbischof Grafenv. Thun für passendals einenMannvonEinsicht, Rechtschaffenheit, reinen Sitten, zumal da er schon vorher als SuffragandieDiözese imLandob der Enns durchmehrere Jahre dem Vernehmen nach wohl versehen habe. Mit Handbillett an den Grafen Kolowrat vom 3. Mai 1788 ernannte der Kaiser, da ihm „nichts mehr am Herzen liegt als die gute Bestellung der erledigten Bistümer, um dadurch die ergangenen neuen Verordnungen zum Besten der Kirche und des Staates in vollkom- mene Ausübung zu bringen", „zum Linzer Bistum denWiener Domscholastikus Gall, der sich sowohl um die Seelsorge als die Normalschullehre besonders verdient gemacht hat". Josef AntonGall war geistlicher Schuloberaufseher inWien gewesen. Angeregt durch die Einrichtung beim Kapitel de 8. Gudule zu Brüssel hatte der Kaiser bestimmt, dass jeder geist- liche Schulaufseher von selbst zum Kanonikat und zwar als Scholastiker zu gelangen habe, und das eben vakante Scholastikat beim Wiener Kapitel dem Josef Anton Gall verliehen (Wien 23. Februar 1787). dass die meisten der unglücklichen Weibspersonen Londons Predigerstöchter aus der Provinz wä- ren infolge des Unvermögens dieser Geistlichen ihre Familie anständig zu ernähren. (Wurzbach, Biographisches Lexikon, unter „Rosenberg".)
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