Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

399 an den Prälaten von Wilhering die zur Seelsorge Untauglichere in sein Stift zu nehmen hatten keinen Erfolg. Um die Engelszeller Geistlichen etwas mehr zu beschäftigen, trug ihnen das Ordinariat mit Erlass vom 16. April 1787 auf, soweit es tunlich wäre, vormittags die kleinen Horen, nachmittags Vesper und Komplet in der Kirche zu beten, woran auch die Engelszelleri- schen Seelsorger (Pfarrer und 2 Kooperatoren) teilnehmen sollten. Dagegen bat der Kaplan Benedikt Koller bei der Regierung nicht nur mit Rücksicht auf seine schwache Gesundheit vom Chor verschont zu bleiben, sondern dass der ganze un- gesunde Engelszellerische Mönchskörper ehestens getrennt werde, weil nämlich nichts als Unruhe und Uneinigkeit herrschten. Als einen Beweis, wie verleumderisch die Anzeige von Uneinigkeit sei, reichten die En- gelszeller Mönche ein Hofgesuch ein mit der Bitte beisammen bleiben zu dürfen; eine Übersiedlung nach Wilhering falle ihnen schmerzlich und würde die Hochbejahrten auch am Leben verkürzen. Die Regierung weist in ihrem Bericht vom 18. Juni 1788 darauf hin, dass ein Zusam- menbleiben weder bei Suben noch bei Gleink und Garsten geduldet wurde, ja die Landes- regierung habe vermöge Verordnungen vom 15. Februar und 17. April 1787 den Prälaten von Kremsmünster beauftragen müssen sogar Geistliche aus dem niederösterreichischen Stift Klein-Mariazell in sein Kloster zu nehmen. Wie resolutionswidrig, wie scheu vor aller Arbeit und Klosterdisziplin, wie gefährlich für die dortige Grenze das Gesuch dieser an Passau gewöhnten Geistlichen eingerichtet sei, was für Lehren und Beispiele in Rücksicht auf leges poenales, was für eine Lebensart und hiemit was für Folgen bevorstehen könn- ten, dies alles könne ohnedies der Hofstelle nicht entgehen. Wenn die Geistlichen als Grund anführten den Trost im Mutterstift zu sein, so vergäßen sie dabei ihre eigene Mönchssprache, denn Wilhering sei das Mutterstift, Engelszell die Filiale. Von Wien kam die Entscheidung dd. 1. Juli 1788: Es hat bei dem zu verbleiben, was Regierung in Sachen verfügt hat. 93. Tod des Bischofs Herberstein. Ernennung Galls zum Bischof von Linz. In die Krisis des Jahres 1788 fällt ein Ereignis, das für die Klöster von nicht geringer Be- deutung wurde: der Tod des ersten Bischofs von Linz brachte die Ernennung eines Mannes zum Bischof, der den Mönchen entschieden nicht Freund war. Bischof Herberstein scheint den Klöstern nicht abgeneigt gewesen zu sein, er erkannte, empfandmit gerechter schmerzlicher Besorgnis den Schaden, den der Oberhirte der Diözese erlitt durch die Angriffe wie auf den Klerus überhaupt, so insbesondere auf die Klöster und ihre dem Land vielfach so heilsamen Einrichtungen undWerke. Wie ein Vermächtnis an alle Zeiten klingen die Klagen, die er noch kurz vor seinem Le- bensende an Hof zu bringen veranlasst war. Der Mangel an Nachwuchs der Geistlichen war so fühlbar geworden, dass der Kaiser mit höchster Entschließung vom 3. November 1787 von den Ordinarien Äußerung verlangte über die Ursache und über die Vorkehrungen, wodurch die erforderliche Anzahl angehender Geistlicher erhalten werden könnte. Bischof Herberstein gibt dd. Linz 14. Jänner 1784 als Gründe an: 1. die verminderte Zahl der Studierenden, besonders auch infolge der Aufhebung

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