Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

398 Herr Karl Pfülb von Ehrenheim, k. k. Hauptmann, Bürgermeister, war nicht unbeflissen den Herrn Prälaten anzuschmeicheln dd. Linz 22. März 1788: „Allem Vernehmen nach soll Wien den Antrag machen die jenseitige Stiftsorgel hinab- und an sich zu bringen, folglich dem Lande ob der Enns zu entziehen. Da aber hier eben der heißeste Wunsch allgemein ist, gedachte Orgel als ein hierländiges Wundererzeugnis in der Hauptstadt prangen zu sehen, so stellt man, wie man es hierorts hoher Behörden schon gemacht hat, um auf allem Fall sicher zu sein, die angelegenste Bitte, auf diese Landeshauptstadt hiewegen den gnädigen Vorbedacht nehmen geruhen zu wollen; und ob der Raum der jenseitigen Orgel auch dem hiesigen Domchor angemessen sei, überschickt man durch Überbringer dieses den bürgerlichen Stadtzimmermeister Herrn Stohl, weiters bittend, selbem die Übermes- sung eröfteter Orgel gefälligst vornehmen zu lassen." Der Propst antwortete darauf dd. 24. März 1788: „Wohlgeborner sonders hochschätz- barster Herr Herr! Über dero gütige Zuschrift diene zur Nachricht, dass mir von Entziehung der hiesigen großen Orgel außer Landes und nach Wien gar nichts Legales bewusst sei; wenn aber doch ein so schätzbares und für das Stift St. Florian so teures Werk schon ein- mal hinwegkommen muss, so versteht es sich von selbst, dass ich mit den allgemeinen und so heißen Linzer Wünschen verstanden bin, jedoch nur, wenn das ganzeWerk, so wie es hier steht, auch im Dom zu stehen kommt, weil ja sonst ganz gewiss selbst für Linz Geld und Ehre verzettelt sein würde, und nur, wenn nach vorhergegangener unparteiischer Schätzung der Zahlungsbetrag dem Stift sogleich erlegt wird, indem es ja hierauf auch ganz gewiss sehr beträchtliche Kosten verwendet hat, endlich nur, wenn ich vorläufig mit einer hohen Regierung Bewilligung hierüber bedeckt sein werde." Dompropst und Stadtpfarrer Urbain meint in seinem Gutachten an das Konsistorium, dass freilich die Orgel des Stiftes St. Florian zu einer besonderen Verherrlichung der Dom- kirche gereichen würde, aber die Sache habe eine ganz andereWendung dadurch bekom- men, dass dem Vernehmen nach den löblichen Stiften eine derleiige Weglassung ihrer Kir- chenhabschaften nicht mehr aufzulegen sein werde; auch sonst wären die Kosten zu groß. Man solle von der Hofgnade der Herschenkung der Engelszeller Orgel Gebrauch machen und wegen Transport und Aufrichtung noch einige Kunstverständige, besonders den Or- gelmacher zu Steyr, welcher beim Abbe Chrisman mehrere Jahre als erster Geselle gear- beitet hat, vernehmen, sonach dazu auch noch die dermalige Domorgel verwenden. Linz 17. Mai 1788. Das Domkapitel fügt dem nur die Bitte um baldige Herstellung einer anstän- digen Orgel bei, 19. Mai 1788. Damit ist auch die Buchhalterei ganz einverstanden und meint, es solle die Aufstellung dem Abbe Chrisman übertragen werden, der als Schöpfer sein Werk am besten kenne. Und darnach ergeht das Regierungsedikt vom 16. Juni 1788. 1789 kam Chrisman von Wien eigens nach Linz. Der Chor wurde um 10 Schuh ernied- rigt (430 fl. 18 kr.), die Orgel abgeteilt und verstärkt (3100 fl.). Die Kosten wurden aus dem Domvermögen bestritten. Die Bitten der Engelszeller (1789), ihnen aus dem Vermögen der Domkirche eine an- dere brauchbare Orgel zuzuwenden, da die Herstellung der zweiten Orgel in der Stiftskir- che 500 fl. erfordern würde, gab der Regierung Anlass dem Prälaten von Wilhering aufzu- tragen, dass die Marktkirche Pfarrkirche werde, um alle weiteren Unkosten zu ersparen. Die Zisterzienser wollten sich von Engelszell nicht trennen. Die wiederholten Aufträge

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