Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm
388 Die Buchhalterei weist dagegen nach, dass beim Meierhof zu Neukirchen um 517 fl. 19 3/4 kr. mehr gegen das frühere Erträgnis von 150 fl. gewonnen werden; bei der von allen für das Stift nachteilig erklärten Alpe in der Viechtau bezieht nun das Stift jährlich 219 fl. 8 1/4 fl.; die Weingärten ertrugen nach der Fassion 369 fl., jetzt 371 fl. 17 kr. als Interessen von dem Kaufschilling per 10.608 fl. 30 kr., als Bestand für den Meierhof be- zahlt das Stift selbst 399 fl. 50 3/4 kr.; demnach beziffert sich die Bedeckung richtig auf 33.818 fl. 20 3/4 kr., die Ausgaben mit Inbegriff der Religionsfondssteuer auf 38.264 fl. 75 1/2 kr. Der unbedeutende Abgang — meint die Buchhalterei — wird durch Anheim- fallung der Pensionen verstorbener Kapitulare sich beheben. Schließlich verstand sich der Abt zu einer Abrundung der Steuer auf ein Pauschquan- tum von 1600 fl. Der Propst von St. Florian hatte nachgewiesen, dass seit der Fassion vom Jahr 1782 das Stift durch Zuwachs von Auslagen und Entgang von Einnahmen jährlich um 15.864 fl. 46 kr. (inklusive der Religionsfondssteuer per 2124 fl.) mehr belastet worden sei und doch jährlich die landesfürstlichen Dominikalien und Kontributionsgaben mit 31.005 fl. 27 kr. geleistet habe. Daraus sei einleuchtend, ob nun ein weiterer Zuschuss zur Steuer noch möglich sein werde. Zwei Mittel gebe es zur Aufbesserung der Lage des Stiftes und er bitte darum: 1. um die Begünstigung des allgemeinen Landrechtes, die alle Dominien und Stifte genießen, bei Abhandlungen den Bezug vom ganzen Vermögen nehmen zu dürfen; 2. um Zurückstellung des Linzer Stiftshauses, wodurch dem Propst wenigstens die Zinsung eines Absteigquartieres in fremdem Haus erspart würde. Schließlich lässt der Propst sich ein auf ein Pauschquantum von 2500 fl., es wurde ihm aber vorgeschrie- ben mit 3000 fl. Für Waldhausen bot der Propst ein Pauschquantum von 600 fl. an. Von größter Bedeutung aber wurde es, dass dd. Wien 19. August 1788 den Stiften Lambach und St. Florian die freie Verwaltung zuerkannt wurde. Demnach kam es auch von den über die Veräußerung und Verpachtung der Meierhofgründe ergangenen Ver- ordnungen ab und wurde mit kaiserlicher Entschließung vom 30. September die Bestel- lung des Stift Florianischen Meierhofes ohne jeden Einfluss seitens der Kameraladmi- nistration lediglich dem Vorsteher des Stiftes überlassen. Lambach hatte bereits (S. 382) mit Entscheidung vom 16. Februar 1788 260 fl. als Zins für das Linzer Stiftshaus zugesprochen erhalten. Für das Stift Florianer Haus sollte im Einvernehmen mit der Kameraladministration ein Zins bestimmt und dem Stift aus- bezahlt werden. Trotzdem aber musste der Propst noch unter dem 19. Dezember 1788 bitten, dass ihm endlich einmal ein Zins von der Kameraladministration verschafft werde. Er wird abermals von der Landesstelle angewiesen sich an die Kameraladministration zu wen- den, an welche der Zahlungsauftrag schon ergangen sei. Die angesnchte Gleichhaltung des Stiftes St. Florian mit den übrigen Dominien hin- sichtlich der Nachlassgebühren wurde mit Rücksicht auf die rechtskräftig gewordene Gewohnheit nicht zugestanden. Dem Stift Mondsee wurde das Pauschquantum mit 1400 fl. vorgeschrieben. Den Karmeliten wurden 603 fl. 58 kr. Steuer vorgeschrieben. Der Prior teilte mit,
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