Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

386 Das Pauschquantum wurde dd. Wien 20. Juni 1788 mit 5000 fl. bestimmt. Die Gegenvorstellung des Prälaten, dass ihm eine solche Leistung unmöglich sei, wurde mit allerhöchster Resolution vom 13. September abgewiesen. Bei genauerer Nachrechnung zeigte sich allerdings ein Schreibfehler von 3000 fl., so dass der berech- nete Überschuss von 8104 fl. 29 kr. auf 5104 fl. 29 kr. herabfiel. Übrigens glaubte die Stiftungshofbuchhalterei den Überschuss auf 5774 fl. 52 kr. berechnen zu können. In entern neuerlichen Hofgesuch dd. 4. Oktober zeigte der Abt, dass die Inventurs- kommission im Jahr 1787 die Empfänge um 2740 fl. 1 kr. 2 ₰ zu hoch, die Ausgaben mit Einschluss des Kalkülfehlers per 3000 fl. um 4356 fl. 32 kr. 2 ₰ zu gering angesetzt habe, so dass sich nur ein Überschuss von 1007 fl. 55 kr. ergebe. Abt meint, dass das Pausch- quantum auf 1500 fl. bestimmt werden solle. Es wurden ihm dd. Wien 14. Februar 1789 2000 fl. vorgeschrieben. Das Stift Reichersberg überreichte das abgeforderte Präliminare mit der Äußerung über den de praeterito et futuro an den Religionsfond abzuführenden Beitrag unter dem 10. Juni 1788: Das Stift weigert sich nicht den „allgemeinen Beitrag" zu entrichten, ist jedoch wegen erlittener Schauer außerstand alsogleich etwas abzuführen; ob und auf welche Weise es für die Zukunft konkurrieren könne, hängt von der Verfügung der Re- gierung über Abänderung der Reichersberger Wirtschaft ab. Die Regierung belobt den Prälaten: Der denkt ganz anders als der Prälat von Krems- münster und sieht alles das für dem Stift schädlich an, was dieser aus Eigensinn und Hoheit bei dem Stift immer behalten will. Doch will auch der Prälat von Reichersberg ohne eine höhere Bedeckung nichts unternehmen, um sich gegen das Kapitel sicher zu stellen; schon dieses zeigt, dass von den Stiften niemals etwas zu erwarten ist, wie denn ohnedies die Kommunitätswirtschaften nichts laugen: alles ist mit größter Beruhigung zur Unwirtschaft gestimmt ex antiqua et communi consuetudine monasteriorum. Kommt ein Prälat, der einsichtsvoller, wirtschaftlicher denkt, so hat er das Ober- und Unterhaus (Offiziale und Konventualen) gegen sich, falls er nicht höhere Befehle vorge- ben kann, und dieses war eigentlich die Absicht bei dem Antrag, den Regierung mit der besten Meinung für den Religionsfond, für die Stifte selbst, für würdige Prälaten und Klostermänner in Rücksicht auf die Klosterwirtschaften hatte. Im engeren Verstand ist der Wirtschaftslauf allerdings kein Gegenstand des Stammkapitals, worüber die Landes- stelle die Oberaufsicht hat; allein eben die Stammkapitalien könnten durch die von der Regierung angetragenen Abänderungen in der Wirtschaft gesichert und vermehrt wer- den. Und aus diesem Grund glaubt der Referent, dass immerhin der Prälat von Reichers- berg gegen seinen Konvent bedeckt werden könnte mit einem Befehl über die Wirt- schaftsänderungen nach der Art, wie sie bei Suben vorgenommen worden waren, und wie sie bei der Inventur von Reichersberg vorgeschrieben wurden. Das Präsidium aber teilt diese Auffassung nicht und glaubt, der Prälat könne höchs- tens um Begutachtung über vorzunehmende Veränderungen angegangen und zu sol- chen durch Ermunterung seitens der Regierung bedeckt werden. Und so erging denn auch das Dekret an den Prälaten dd. 24. Juni. Der aber machte alle ihm zugedachten schönen Lobsprüche und Erwartungen jäm- merlich zuschanden:

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