Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

384 administriert werden, als wenn beide der Prälat zu Kremsmünster in solutionem be- kommt, da einer so wenig als der andere von Wirtschaft etwas versteht. Der Abt von Kremsmünster, der auch das Stift Lambach auf solche Art zu verschlingen schon anträgt, wird hiedurch bei den meisten noch übrigen Stiften Hierlands gleichsam ein Aufhe- bungskommissär, welches auf der andern Seite zwar ganz gut, vollends gut aber sein wird, wenn statt des dermaligen Herrn Prälaten zu Kremsmünster, der sein Stift ökono- misch zu leiten, zu geschweigen so viele Corpora zu leiten der Unschicklichste ist, von einem geschickten Mann abgelöst sein wird. Der Prälat von Schlägl hatte in seinem Präliminarentwurf dd. 5. Juni 1788 aus den gesamten Einkünften per 29.174 fl. 41 kr. 1 5/10 ₰ und Ausgaben per 28.957 fl. 17 kr. 2 2/10 ₰ einen Überschuss von 217 fl. 33 kr. 3 4/10 ₰ herausgerechnet und erklärt, es hänge die Möglichkeit eines weiteren Beitrags davon ab, ob die landesfürstlichen Abga- ben bei anhaltender Kriegszeit erhöht würden und ob die Forstbenützung beschränkt, insbesondere welche Verfügung in Betreff der Schwemme würde getroffen werden. Aus dem vom Abt gearbeiteten Präliminare, in dem die Beträge meist nach 10-jäh- rigem Durchschnitt eingesetzt waren, erfahren wir unter anderem: Die Einkünfte aus den Untertanen betrugen 13.432 fl. 49 kr. 29/10 ₰ ; aus der Wild- bahn 346 fl. 53 kr. 8/10 ₰ ; aus den Fischwässern 350 fl. 24 kr.; aus dem Bräuhaus 2935 fl. 53 kr. 2 2/10 ₰ ; aus der Meierschaft u. zw. aus Feldbau 954 fl. 41 kr. 1 ₰ ; aus Viehzucht 679 fl., aus Gartenbau 210 fl. 24 kr. Das Gut in Cerhonic trug 2272 fl. 45 kr. 3/10 ₰ ; der Hof zu Königstetten 116 fl. 21 kr.; der zu Wesendorf 75 fl. 37 kr. 3 5/10 ₰ . Die Forstnut- zung konnte nicht bestimmt werden vor Erledigung der Schwemmangelegenheit; an- dere Nutzungen schienen in Hinkunft bedeutend herabzufallen oder ganz zu entfallen, wie die aus dem Bräuhaus, da nach allerhöchster Verordnung, mitgeteilt dd. Linz 9. März 1788, den Untertanen die Getränkeabnahme freigelassen wurde. Die beim Stift Angestellten erhielten: der Hofrichter 400 fl., an Deputaten, ohne Fut- terei und Krautäcker zu rechnen, 366 fl. 35 kr. 2 dazu Taxen durchschnittlich 444 fl. 11 kr. 2 ₰ ; der Kassier 130 fl., an Deputaten 242 fl. 9 kr. 2 ₰ , Schreibgeldern etc. 413 fl. 32 kr.; der Kanzleischreiber 56 fl., Deputate 150 fl., Taxen 57 fl. 23 kr. 1 ₰ ; der Verwalter des Freiamtes St. Ulrich 80 fl., Deputate 100 fl. 7 kr. 3 5/10 ₰ , Taxen 100 fl., Diäten 15 fl.; der Richter zu Ulrichsberg Deputathafer, Verköstigung bei Stellung im Stift 20 fl. 31 kr. 2 ₰ und Inventurgebühren; die Richter in Kläffer und in Schwarzenberg Verköstigung bei Stellung im Stift à 6 fl.; der Hofamtmann und Landgerichtsdiener 20 fl., Deputate 37 fl. 34 kr., dazu Amtsbezüge; der Amtmann und Landgerichtsdiener zu Haslach 10 fl., De- putate 4 fl. ; der Amtmann und Ansager des Freiamtes St. Ulrich 10 fl.; der Ordinari- Freitagsbot 10 fl., Deputate 55 fl. 35 kr.; der Ordinari-Montagsbot 4 fl., Deputate 19 fl. 15 kr. 2 5/10 ₰ ; der Bot zum Kreisamt 10 fl.; der landschaftliche und Kapitelbot an Kost und Trunk 25 fl. Die Zehentholden bekamen bei Abführung des Zehents Bier und Brot (31 fl. 45 kr.), die Zehentschreiber 47 Metzen Korn und 47 Metzen Hafer (109 fl. 51 kr.), der Meier und die Meierin am Oberhof an Lohn, Kost und Trunk 113 fl. 5 kr. 2 ₰ , der Forstamtsverwal- ter 350 fl., Deputate 71 fl. 50 kr. 2 ₰ und den Abmaßgroschen von jeder in der Gegend verkauften Klafter Scheiter; der Holzmeister 200 fl., Kost und Trunk bei Erscheinung im

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