Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

379 Überschuss an den Religionsfond zu dessen allgemeinem Bedürfnis zu Pansch abge- ben kann, und versteht sich von selbst, dass, weil nunmehr die allgemeine Reparti- tion auf den Klerus eingesetzt und bei dieser auch die Stifte und Klöster mit ihrem Quotienten mit zu konkurrieren haben, ihnen bei Bestimmung des Überschusses der Betrag zugutekommt, mit dem sie schon bei der repartierten Steuer konkurrieren, somit dermalen von Abführung weiterer Überschüsse ohnehin nur soweit die Rede sein kann, als eben die Unistände eines oder des anderen Stiftes so beschaffen be- funden würden, dass es ein mehreres als das repartierte Quantum ohne Nachteil seiner Wirtschaft beizutragen imstande wäre. Soweit also noch einige Inventare und Präliminare ausständig sind, sind diese schleunigst nachzutragen, um jedem Stift den verhältnismäßigen Betrag bestimmen zu können, ohne sich jedoch mit solchen Klös- tern aufzuhalten, die notorisch in bedürftigen Umständen oder von der Klasse der Mendikanten sind. Welches ihr (Regierung) eröffnet wird, um sich selbst nach dieser Anleitung zu benehmen, als auch bei vorkommenden Fällen die Stifte und Klöster zu ihrer Beruhigung und Aufmunterung ihrer Wirtschaft davon zu verständigen." Die Regierung verständigte davon die Stifte Ranshofen, Reichersberg, Wilhering, Schlägl, Schlierbach, Kremsmünster und das Karmelitenkloster, nicht aber St. Florian, Lambach und Mondsee, weil diesen seit 1785 in Administration gesetzten Stiften durch besondere Hofverordnungen die Veräußerung der Wirtschaftsbetriebe, Häu- ser, Weingärten etc. aufgetragen war, und weil dd. Wien 31. März 1787 bei Garsten ausdrücklich befohlen worden war, dass man daselbst dergestalt vorgehen solle, wie bei Mondsee, St. Florian und anderen Orten geschehen sei. Da aber diese Stifte der Natur der Sache nach in derselben Kategorie sich befinden wie Kremsmünster und die anderen, so erbittet sich die Regierung Belehrung. Die bisher so übereifrige obderennsische Regierung musste über diesen Um- schwung tief erschüttert sein. Der Regierungspräsident gibt seinem schmerzlichen Unmut Ausdruck dd. Linz 19. April: Die Weisheit des bisher für die Verwendung der Klostereinkünfte angenommenen Systems würde erst in der Folge der Zeiten noch fühlbarer geworden sein, wenn man die Früchte der nationalen Diözesan-Einteilung, der vermehrten Seelsorge und des Unterrichtes würde gesehen haben. Da nun aber die Verwaltung der Klostereinkünfte wieder den Prälaten unter einem andern Na- men ganz ohne Abhängigkeit von einer Oberaufsicht und Rechnungskontrolle einge- räumt wird, so zerfällt die nützliche Verwendung der Klostereinkünfte und Unter- stützung des Religionsfonds ganz. Rottenhahn wurde allerdings von Wien aus belehrt (29. April 1788), dass durch- aus nicht alles wieder aufgehoben sei, was wegen der Überschussgelder aus den be- stehenden administrierten Stiften und Klöstern anbefohlen worden, dass vielmehr die Überschussgelder, vorzüglich aber die längst schon abgeforderten Präliminarien nebst Erklärung erwartet werden, wieviel jedes Kloster für das verflossene Jahr so- gleich bar abzugeben, in Zukunft aber jährlich abzuführen gedenke. Als der Prälat von Kremsmünster bei der Regierung in Betreff der Heimzahlung aufgekündigter Kapitalien anfragte, erschien dies dem Eybel eine Hänselei: von der Regierungsstelle erhielt der Abt den Bescheid, dass er das Schuldentilgungsgeschäft

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