Rudolf Hittmair - Der josefinische Klostersturm

377 betroffen, ging aber, da er keine amtliche Verständigung erhalten hatte, nicht von der weiteren Versteigerung, ab. Nun bestellten aber die Kremsmünsterer Stiftsherren ver- traute Männer, welche das bessere Vieh selbst zum höchsten Preis erstehen sollten, um es dann dem Stift wieder zu überlassen. Die besseren Ochsen und Pferde und die guten Kühe wurden sehr hoch getrieben und für das Stift behalten, die schlechteren, abge- nützten Stücke verkauft, „wobei es traurig zu sehen war, wie die gekauften Kühe, die das ganze Jahr nicht aus dem Stall gekommen, bei ihrem grässlichen Geplärre kaum die Füße bewegen und nur mit langsamen Schritten konnten abgetrieben werben.“ Am 23. April 1788 endlich schloss der Kommissär das Protokoll über die Versteige- rungen in Kremsmünster. Mitfertiger waren der Kellermeister P. Berthold Höger und der Hofrichter Grinzenberger, der Abt Administrator lehnte die Unterzeichnung ab. dd. Linz 1. Mai 1788 erstattete Obermayr seinen Bericht an die Regierung mit der Anfrage, was weiter geschehen solle: denn schon waren zur Versteigerung der Mobilien und Ef- fekten der 23. und 24. Mai durch öffentliche Kundmachung bestimmt — und der un- glaublich scheinende Umschwung war tatsächlich eingetreten! 88. Freiheit der Klosterverwaltungen unter Oberaufsicht der Regie- rung. Die Freigebung der Wirtschaft an die Stifte und Klöster folgte aus der Einführung der Religionsfondssteuer. Wien 7. März 1788: Bewogen durch die beinahe von allen Ländern eingegangene Klage, dass die Bedeckung des Religionsfonds auf die Erfordernisse nicht zureiche, haben Se. Majestät die bislang noch verschobene Ausschreibung eines Beitrages auf den gesamten Klerus der deutschen Erblande anzuordnen befunden umsomehr, als bei den damaligen Kriegsumständen auch der öffentliche Schatz keine weiteren Vor- schüsse zu leisten vermag. Die Summe des ganzen Antrages ist auf 400.000 fl. be- stimmt, zu deren Aufbringung nach der zugrunde gelegten Fassion vom Jahr 1782 der berechnete Quotient mit 7 fl. 30 kr. von 100 fl. oder 4 1/2 kr. vomGulden ausfällt. Die Besitzer einer geistlichen Pfründe, welche 600 fl. oder weniger beträgt, sind von einer Beisteuer befreit; alle übrigen geistlichen Personen aber, sowohl der weltliche als der regulierte Klerus, entrichten ihren verhältnismäßigen Beitrag, ohne etwas an- deres als Passivschulden bei Klöstern und Stiften in Abschlag bringen zu dürfen. Die Abfuhr geschieht zur Hälfte mit Ende Mai, weiterhin aber in vierteljährigen Raten auf die eigene Art, wie es bei der Kontribution üblich ist. Der Regierung wurde unter Einem eine Tabelle zugestellt, in welcher die Religi- onsfondssteuer schon den einzelnen Pfarreien, den beneficiis simplicibus (worunter auch das „Bistum", das Generalvikariat, die Kanonikate und die Propstei zu Mattigh- ofen eingereiht wurden) und auch den Stiften und Klöstern vorgeschrieben war: Mondsee (von 16.155 fl. Einnahmen) 1211 fl. 37 kr., Lambach (19.204 fl.) 1440 fl. 18 kr., Wilhering (19.096) 1432 fl. 12 kr., Engelszell (12.688) 951 fl. 36 kr., Kremsmünster (74.350) 5576 fl. 15 kr., Garsten (18.377) 1378 fl. 16 kr., St. Florian (28.320) 2124 fl., Schlierbach (10.082) 756 fl. 9 kr., Gleink (8739) 655 fl. 25 kr., Spital (20.004) 1500 fl.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2